| Merkmale | Transformatoren-Station, errichtet nach 1912, freistehendes Trafo-Häuschen auf rechteckiger Grundfläche; Putzfassade mit einfacher Flächengliederung über niedrigem Bruchsteinsockel, Langseiten mit Dreiecksgiebel; zu drei Seiten kleine Fenster mit Schulterbögen, an den Langseiten zur Dreiergruppe mit Rundstützen zusammengezogen, verzierte Fenstergitter; nach Südwesten Türgewände mit mehrfach gestaffeltem Gewändeprofil; Emblem der "GEWW" an der Südostseite, umlaufendes Beton-Traufgesims mit scharrierter Oberfläche; Mansarddach.
(siehe auch Gutachtliche Stellungnahme vom 28.04.2020) |
| Begründung | Das Objekt ist bedeutend für die Geschichte der Menschen und für Städte und Siedlungen. Für seine Erhaltung und Nutzung liegen städtebauliche Gründe vor.
Bedeutung für die Geschichte des Menschen:
Die hier weitgehend authentisch erhaltene Transformatoren-Station ist ein Zeugnis einer epochalen Zeiten- bzw. Energiewende Ende des 19. Jh. Mit der Etablierung der technisch vorteilhaften Wechselstromtechnik kurz vor der Jahrhundertwende war es nötig, die Hoch- bzw. Mittelspannung, welche für den Transport benötigt wurde, vor Weitergabe an die Verbraucher auf Niederspannung herunterzutransformieren. Der Transformator, das technische Kernstück der Häuschen, war dabei die wesentliche Komponente. Die fortschreitende Elektrifizierung war ohne sie nicht denkbar. Der Strom wurden zunächst v.a. für Straßenlaternen und Straßenbahnen sowie Gewerbe genutzt, erst später wurde Strom im größeren Umfang auch in den in den Privathaushalten genutzt. Noch 1910 verfügten erst ca. 10% der deutschen Haushalte - v.a. die der Wohlhabenden - über einen Stromanschluss. 1933 waren bereits rund 75% an das Stromnetz angeschlossen. Die Transformatoren-Stationen waren sichtbares Zeichen der Elektrifizierung Anfang des 20. Jahrhunderts.
Bedeutung für Städte und Siedlungen:
Die Trafohäuschen erinnern daran, über welchen Weg städtische Infrastruktur, Wohnungen, Gewerbe und Landwirtschaft Anschluss an die Elektrizität gefunden haben. Für die Einrichtung von Leitungsnetzen bzw. den Stromtransport in die einzelnen Quartiere waren die Transformatoren-Stationen unabdingbar.
Die architektonische Gestaltung dieser Zweckbauten, v.a. auf dem Land als Turmbauten, in der Stadt als Häuschen errichtet, war Gegenstand einer Diskussion zwischen Stromanbieter und Heimatbewegung und bis in die 1920er Jahre von intensiven gesellschaftlichen Auseinandersetzungen über den Wert vorindustrieller Orts- und Landschaftsbilder und die Folgen der technischen Moderne begleitet (Schröer 2016). Das Ergebnis war die individuelle und meist an die Umgebung angepasste Bauweise dieser Kleinarchitekturen, welche somit als reiner Zweckbau dennoch einen deutlichen gestalterischen Anspruch erkennen lassen.
Ferner liegen für Erhalt und Nutzung vor:
Städtebauliche Gründe:
Die Transformatoren-Stationen markieren bis heute Verteilerpunkte im Stadtgrundriss und zeigen somit auch die städtebauliche Entwicklung an. So sind Teile der erhaltenen Bauten z.B. entlang der großen Ausfallstraßen bzw. Entwicklungsachsen aufgereiht (zugleich i.d.R. Strecken der Kleinbahn, z.B. Trierer Straße, Eupener Straße etc.) und/oder wie hier am Brüsseler Ring im Bereich von zeitgenössischen Neubausiedlungen bzw. Stadterweiterungen zu finden. Zudem endete in diesem Bereich die um 1910 eröffnete Straßenbahnlinie Innenstadt-Ronheide, so dass die Transformatoren-Station hier möglicherweise auch im Zusammenhang mit der Verkehrsinfrastruktur zu sehen ist.
Die Transformatoren-Station am Brüsseler Ring wurde im Stil der Zeit gestaltet und steht hier im Kontext der umgebenden, gutbürgerlichen Wohnhaus-Bebauung der 1920er / 1930er Jahre im Bereich Ronheider Weg / Maria-Theresia-Allee, in der sich Einflüsse von Heimatschutz und Expressionismus finden. In den Kleinarchitekturen spiegeln sich auch die historische Bebauung der Umgebung und ihre Zeitstellung wieder. Die Trafohäuschen sind häufig Bestandteil einer weitgehend erhaltenen historischen Bebauung bzw. eines städtebaulichen Zusammenhangs.
Die Voraussetzungen des § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen für die Eintragung in die Liste der geschützten Denkmäler sind daher erfüllt. |