Fassaden und Kubatur als Teile des Wohnhauses mit Anbau
Denkmalnummer 05334002 A 00119
Adresse Adalbertsteinweg 220
Koordinaten 296359 5628516
Eintragung 22.10.1982
Denkmalart Baudenkmal
Kataster Flurstück: Gem.: Aachen Flur: 72 Flurst.: 4804
Merkmale Vor 1895 erbaut; dreigeschossig in 4 Achsen, die linke Achse risalitartig betont, verbreitert und mit einer Tordurchfahrt sowie Dachaufbau mit aedikula-artiger Rahmung; Klinker-Putz-Fassade mit Neurenaissance- Schmuckformen, Diamantbossen, kannelierte Pilaster mit ionisierenden Kapitellen. Balkon. Im Erdgeschoß befindet sich ein neuzeitlicher Ladeneinbau; Satteldach. Vier straßenseitige Dachgauben mit verzierten Giebelfeldern. Rückseitige Fassade überformt, Dach rückseitig als Vollgeschoss verändert. Hofseitiger Anbau durch Maueranker datiert 1889. In sechs Achsen dreigeschossig, in zwei Achsen anderthalbgeschossig; backsteinsichtig, Stichbogenfenster mit Blausteinfensterbänken. Pultdach. - Siehe Gutachten vom 17.04. 2018 -
Begründung Das Objekt ist bedeutend für Städte und Siedlungen. Für seine Erhaltung und Nutzung sprechen städtebauliche Gründe. Bedeutung für Städte und Siedlungen: Im Zuge von Industrialisierung und Bevölkerungswachstum wurden die mittelalterlichen Stadtmauern niedergelegt und neue Viertel angelegt. In Aachen erfolgte diese Erweiterung ab Mitte des 19. Jahrhunderts v.a. durch die Planung von Rehm-, Steffens und Frankenberger Viertel nach Osten. Als wesentliche Entwicklungs- und Erschließungsachse für die neuen Viertel und die hier in unmittelbarer Umgebung anwachsenden Industrien und großen Kasernen diente dabei v.a. der Adalbertsteinweg Richtung Südosten. Hier an den östlichen Randbereichen des durch eine wohlhabende Bewohnerschaft geprägten Frankenberger Viertels befand sich in Nachbarschaft zu den großen Kasernen und den Industrieanlagen an Rothe Erde ein anders strukturiertes Wohnviertel mit einer stärkeren sozialen Durchmischung, Mietshäusern und vielen Betrieben, Manufakturen und Industrieanlagen in den Hinterhöfen bzw. Blockinnenbereichen. Die städtebauliche Struktur war durch die typische dichte Bebauung der Parzellen mit Vorderhaus und Anbau, ggf. noch durch Hinterhäuser oder betriebliche Gebäude in den teils engen Hinterhöfen geprägt. Dies spiegelt sich auch an der Bebauung entlang des Adalbertsteinweges in diesem Bereich zwischen Kirche St. Josef und Bahnhof Rothe Erde wider. Das Haus Adalbertsteinweg 220 repräsentiert hier den typischen Wohnungsbau mit teils gewerblich genutztem Anbau um die Jahrhundertwende. Dazu gehört auch die zeitgemäß gestaltete Putzfassade. Die Fassaden mit ihren baulichen Details, die erhaltene Konstruktion und Teile der Ausstattung des Gebäudes sind charakteristisch für die Bauten des Historismus. In dieser Zeit besann man sich auf die architektonischen Stilformen vergangener Epochen, kombinierte sie neu und entwickelte diese weiter. Dabei überwiegt an einer Fassade meist eine Stilform, wie hier die der Neorenaissance. Ferner liegen für Erhalt und Nutzung vor: Städtebauliche Gründe: Das Haus Adalbertsteinweg Nr. 220 ist Teil einer geschlossenen, fast vollständig denkmalgeschützten Straßenbebauung der Zeit um kurz vor 1900 (bis auf eine Ausnahme gilt dies für die Hausnr. 204 bis 230), welche einen weitgehend authentischen und vollständigen Eindruck des historistischen Straßenbildes vermittelt. Im Gegensatz zur großbürgerlichen Bebauung im nahen Frankenberger Viertel (insbesondere an Oppenhoffallee und Bismarckstraße) findet sich hier eine Durchmischung von repräsentativen Bürgerhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern und großen, schlichter gehaltenen Mietshäusern, was auf der historischen sozialen und wirtschaftlichen Struktur Ende des 19. Jh. fußt. Der Wechsel unterschiedlicher Traufhöhen, Fassadenbreiten bzw. Achsanzahl und Ausprägung der schmückenden Detailformen ist hier prägend für das Stadt- und Straßenbild. Die Voraussetzungen des § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen für die Eintragung in die Liste der geschützten Denkmäler sind daher erfüllt.
Schutzumfang Fassaden und Kubatur des Wohnhauses und Anbau; Die Veränderungen innerhalb des Gebäudes, die veränderten Fenster sowie die rückwärtige Dachgaube beeinträchtigen den überwiegend städtebaulich begründeten Denkmalwert des Gebäudes nur unerheblich. - Siehe Lageplan, der Bestandteil der Eintragung ist ?
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