| Begründung | Das Objekt ist bedeutend für Städte und Siedlungen. Für seine Erhaltung und Nutzung sprechen wissenschaftliche und städtebauliche Gründe.
Bedeutung für Städte und Siedlungen
Im Zuge von Industrialisierung und Bevölkerungswachstum wurden die mittelalterlichen Stadtmauern niedergelegt und neue Viertel angelegt. In Aachen erfolgte diese Erweiterung Mitte des 19. Jhs. v.a. durch die Planung von Rehm-, Steffens und Frankenberger Viertel nach Osten. An den östlichen Randbereich befanden sich mit den großen Kasernen und den Industrieanlagen an Rothe Erde ein anders geprägtes Wohnviertel mit einer stärkeren sozialen Durchmischung. Dies spiegelt sich auch an der unterschiedlichen Bebauung entlang der Alsenstraße und ihren Parallelstraßen wider. Das Haus Alsenstraße 19 repräsentiert hier den mittelklassigen Mietwohnungsbau in den östlichen Aachener Stadterweiterungsgebieten des frühen 20. Jahrhunderts.
Ferner liegen für Erhalt und Nutzung vor:
Wissenschaftliche Gründe
Das Gebäude mit seinen baulichen Details, die erhaltene Ausstattung des Gebäudes und seine Konstruktion
sind charakteristisch für die Bauten der Zeit und bedeutend für Aachen. Die straßenseitige Fassade zeigt überwiegend flach reliefierte Schmuckformen des Jugendstils wie Blüten und Blattornamentik, Bänderungen und Masken. Zur bauzeitlichen Ausstattung gehören mehrfarbige Fliesen, Stuckelemente, Holztreppe und Treppenkasten, z.T. Dielenboden und einige Rahmenfüllungstüren. Typisch für die Grundrissdisposition eines Gebäudes dieser Zeit sind die Anordnung von Treppenhaus, ehem. Toiletten auf dem Treppenabsätzen und der anschließende Anbau in Verlängerung der Eingangsachse.
Städtebauliche Gründe
Das Haus Alsenstraße Nr. 25 ist Teil einer geschlossenen, fast vollständig denkmalgeschützten Straßenbebauung der Zeit um 1900. Die erhaltene Blockrandbebauung vermittelt einen authentischen Eindruck eines historischen Straßenbildes. Im Gegensatz zur großbürgerlichen Bebauung im nahen Frankenberger Vierte (insbesondere an Oppenhoffallee und Bismarckstraße) findet sich hier eine Durchmischung von repräsentativen Bürgerhäusern und großen, schlichter gehaltenen Mietshäusern. Die Gründe für diese stärker heterogene Bebauung ist in der Nähe zu den Kasernen und großen Fabrikanlagen zu suchen.
Die Voraussetzungen des § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen für die Einstufung als Baudenkmal sind daher erfüllt. |