Wohnhaus mit Anbau
Denkmalnummer 05334002 A 00383
Adresse Lütticher Straße 25
Koordinaten 293612 5628051
Eintragung 13.04.1983
Denkmalart Baudenkmal
Kataster Flurstück: Gem.: Aachen Flur: 75 Flurst.: 638
Merkmale Wohnhaus mit Anbau erbaut 1876; zweieinhalbgeschossig in fünf regelmäßigen Achsen, breite Backsteinfassade in Renaissance-Formen. Hoher Sockel aus Basalt, profilierte Gewände und Gesimse in rötlichem Sandstein, EG rechts Toreinfahrt mit geradem Sturz; Fenster EG mit profilierten Gewänden, Tor und Fenster mit Entlastungsbögen überfangen, im 1.OG Fenster mit Brüstungs- und Sturz-Dekor, dreieckige Giebelverdachung, Mezzaningeschoss mit Zwillingsfenstern, darüber vorkragendes Traufgesims auf Konsolen mit Klötzchenfries. Hauseingang mit Doppelflügeltür und Blausteinstufen in der Tordurchfahrt. Rückwärtig schlichte Backsteinfassade, rot eingefärbte Fugen mit Kellenstrich, Fensteröffnungen mit Segmentbogen in gelblichen Klinkersteinen und Blausteinfensterbänken, im 1.OG Holzsprossenfenster mit Oberlicht, Fenster im EG und Mezzanin erneuert. Über der Durchfahrt Sandstein mit Jahreszahl 1876. Satteldach, rückseitig mit jüngerem Dacheinschnitt. Über schmalen, einachsigen Verbindungsbau angeschlossen dreigeschossiger Anbau in vier Achsen mit Pultdach, Fenster mit Blausteinsohlbank und Segmentbogensturz, im EG und 1.OG mit gelblichen Klinkersteinen abgesetzt und mit bogenförmig vortretender Steinreihe überspannt, Holzfenster zweiflügelig, teils mit Sprossen. Hölzerne Haustür mit Oberlicht und vorgelagerten Blausteinstufen. In der geschlossenen Südostgiebelwand jüngere Öffnung. Innen: Raumstruktur, Konstruktion und Erschließung in Wohnhaus und Anbau weitgehend erhalten; Keller mit Backsteinkappen zwischen Gurtbögen, teils hist. Türen; Erd- und Obergeschoss mit wandfester Ausstattung: Eingangsbereich EG mit schwarz-weißen Fliesen, seitlichen Kassettentüren, großzügiges Treppenhaus mit Holztreppe, gedrechselten Geländerstäbe und Anfänger, profilierter Handlauf, Treppenkasten für Kellerabgang, in EG und OG Kassettentüren, Beschläge überwiegend erneuert, Decken zum Teil abgehangen, sonst Stuckdecke mit Randprofil und Rosette, Treppenunterseite mit Stuck; im 1.OG ist der Anbau über zusätzliche Stufen und Doppelflügeltür erreichbar. DG modern ausgebaut, teils hist. Türen (verändert) vorhanden, die Binder erhalten und z.T. sichtbar, Dachgeschoss vor Eintragung ausgebaut und mit rückseitiger Dachterrasse bzw. -einschnitt. Im Anbau weitere hist. Rahmenfüllungstüren.
Begründung Das Objekt ist bedeutend die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen. Für seine Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche und städtebauliche Gründe vor. Bedeutung für die Geschichte des Menschen sowie für Städte und Siedlungen: Nach dem sukzessiven Abbruch der Stadtmauern im 19. Jahrhundert und im Zuge des Bevölkerungswachstums wurden rasch neue Bereiche vor der mittelalterlichen Stadt erschlossen und für die Bebauung vorgesehen. Während dies vor allem im Osten anhand der großen Stadterweiterungsgebiete (z.B. Steffens-, Rehm- und Frankenberger Viertel) am der Mitte des 19. Jahrhundert deutlich wird, wurde in den westlich der Stadt gelegenen Bereichen verzögert zunächst v.a. entlang der vorhandenen Ausfallstraßen neu gebaut. Vor dem ehem. Jakobstor der äußeren Stadtmauer wurde die Lütticher Straße zunächst mit nur wenigen Wohnhäusern und Fabrik- bzw. Gewerbebauten bebaut, erst später erfolgte eine dichtere, weit nach Westen in den Aachener Wald reichende und zumeist gutbürgerliche Bebauung. Entsprechend der Bedeutung der Straße als westlicher Handelsweg Richtung Belgien mit großzügigem Platzangebot und der Lage in Nähe des Aachener Waldes war diese sicher für Bauherren der gehobenen gesellschaftlichen Schichten attraktiv. Dies zeigt sich denn auch in der heute noch erhaltenen Bebauung der Zeit vor und um 1900, welche i.d.R. repräsentative und stattliche Wohn- und Einfamilienhäuser umfasst. Ferner liegen für Erhalt und Nutzung vor: Wissenschaftliche, insbesondere architekturhistorische Gründe: Wesentliche Elemente eines Wohnhauses der gehobenen Bürgerschicht und der damaligen Wohnverhältnisse sind anhand des Gebäudes Lütticher Straße 25 ablesbar. Typisch ist die herausgehobene Gestaltung der straßenseitigen, regelmäßigen und dekorativen Ansicht im Gegensatz zu den schlichten Fassaden der Rückseite und des Anbaus. Das historistische Dekor der Straßenfassade ist materialsichtig, d.h. in Backstein und Naturstein ausgeführt, und greift mit hohem Sockel- und Mezzaningeschoss, Band-Rustika, profilierten Gewänden und Brüstungsfeldern sowie Giebelverdachungen über den Fenstern Vorbilder italienischer Renaissance-Palazzi auf. Im Innern haben sich neben der historischen, großzügigen Raumstruktur, Konstruktion und Erschließung auch zahlreiche Details der hist. wandfesten Ausstattung erhalten, darunter Stuckdecken, Holzsprossenfenster, Kassettentüren mit profilierten Zargen, teilweise Bodenbeläge sowie im Haupthaus und im Anbau je eine Holztreppe mit Geländer und Handlauf. Architektur und erhaltene Ausstattung geben einen Eindruck der Wohnkultur und des gestalterischen Anspruchs an ein Wohnhaus des gehobenen Bürgertums. Sie sind Zeugnis und baugeschichtliche Quelle für den Wohnhausbau und die Architektur in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Städtebauliche Gründe: Das Gebäude gehört zur frühen Bebauung entlang der Lütticher Straße nach dem Abbruch der Stadtmauer im 19. Jahrhundert. Das großzügige Wohnhaus gehört zu einer Gruppe von vier historistischen Gebäuden aus dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts, welche zu großen Teilen bis heute erhalten und denkmalgeschützt sind. Insbesondere die Gebäude Nr. 25 und 27 zeigen dabei einen besonders qualitätvolle Fassadengestaltung im Stil der Zeit auf großzügigen Parzellen mit typischen, rückseitigen Anbauten. Der hier großzügig als Allee angelegte Straßenquerschnitt lässt die Fassaden im Stadtraum wirken. Das Wohnhaus Lütticher Straße Nr. 25 ist somit ein unverzichtbarer Teil des städtebaulichen Zusammenhangs und gibt einen Eindruck der historischen Bebauung im Bereich der Lütticher Straße. Die Voraussetzungen des § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen für die Eintragung in die Liste der geschützten Denkmäler sind daher erfüllt.
Schutzumfang Wohnhaus und Anbau vollumfänglich außen und innen; die bereits vor Eintragung vorgenommenen Veränderungen des rückwärtigen Daches (Dacheinschnitt) sind für die Gesamtbetrachtung und -bedeutung des Denkmals unwesentlich. - Siehe Lageplan, der Bestandteil der Eintragung ist. -
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