Merkmale | erbaut nach 1925 (F. Toussaint); als Teil der 4- geschossigen Wohnbebauung beiderseits der Guaitastraße zum Löhergraben hin, bis auf die Häuser Nr. 10, 15, 17 und 19 mit einem zusätzlichen Mezzanin- Geschoss mit halbrunden Fenstern in unterschiedlichen Achsen versehen, das teilweise durch ein kräftig vorspringendes Gesims von den unteren Geschossen optisch getrennt wird.
Fassaden verputzt, bis auf die Häuser Nr. 3, 6 und 8 die Treppenhäuser erkerartig vorstoßend, querrechteckige, bei den Häusern Nr. 15, 17 und 19 teilweise auch hochrechteckige Fensteröffnungen. Die Wohnsiedlung trägt teilweise, so bei den Häusern Nr. 2, 4, 6, 8 und 5, noch den ursprünglichen Putz, der die Fassaden in waagerechte Streifen gliedert und so Fenster und Brüstungen in Bändern horizontal zusammenfaßt, an den Ecken zum Löhergraben hin im Erdgeschoß Läden, die später verändert wurden. Die geradzahlige Häuserzeile springt nach Haus Nr. 4 zurück und bildet so zur Straße hin einen mit einer hohen Sockelmauer abgeschlossenen Hof, zu beiden Seiten des Einganges dieses Hofes je eine Katze aus grüner Terrakotta. |
Begründung | Gem. § 2 (1) DSchG NRW sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. |