Merkmale | Splitterschutzzelle aus der Zeit des 2. Weltkriegs mit erhaltener Fundamentplatte; Hersteller Dywidag Dresen; Standhöhe ca. 240cm, ca. 15cm starke Stahlbetonhülle in Form eines Zylinders, flach kegelförmiger und mit dem Baukörper durch 6 Schrauben befestigter Dach-Aufsatz , zwei Einstiegsöffnungen (ca. 80 x 60cm), straßenseitig ohne Tür (nur Scharniere), rückseitig mit bauzeitlicher Betontür, zwei Sehschlitze mit Stahlverstärkung. Bauzeitlicher Aufstellungsort des Bunkers unbekannt.
- Siehe Gutachten vom 12.07.2018 - |
Begründung | Das Objekt ist bedeutend für die Geschichte der Menschen. Für seine Erhaltung und Nutzung sprechen
wissenschaftliche, hier insbesondere architektur- und militärgeschichtliche Gründe.
Bedeutung für die Geschichte der Menschen:
Die Splitterschutzzelle ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, da sie auf anschauliche Weise an die
Zeitumstände und die Lebensbedingungen sowie den Kriegsalltag der Bevölkerung während des Zweiten Weltkriegs
erinnert.
Die zivilen Luftschutzanlagen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs sind ein deutliches Zeichen für die seit dieser Zeit
geänderte Form der Kriegsführung. Sie zeigen eine Reaktion der Bevölkerung auf die Bedrohung neuer
Waffengattungen und das Anvisieren von Städten und Industrieanlagen als Angriffsziele. Darüber hinaus ist sie ein
anschauliches Zeugnis des Luftschutzes und des Bombenkrieges im Zweiten Weltkrieg.
Ferner liegen für Erhalt und Nutzung vor:
Wissenschaftliche, hier insbesondere architektur- und ortsgeschichtliche Gründe:
Die Spliterschutzzellen wurden während des Zweiten Weltkrieges in großer Stückzahl durch eine Reihe von Firmen
serienmäßig hergestellt. Die SSZ in Walheim entspricht aufgrund seiner baulichen Merkmale dem Typus der von den
Dywidag Betonwerken bei Dresden hergestellten Zelle. Die SSZ wurden überall dort eingesetzt, wo einzelne Personen keinen geeigneten Schutzraum erreichen konnten oder wo besondere Beobachtungsaufgaben,
Brandwachen etc. zu erfolgen hatten. Wie üblich war auch die Splitterschutzzelle in Walheim mit einer verriegelbaren
Einstiegsluke aus Beton sowie zwei Sehschlitzen unterhalb des Daches ausgestattet. Um zu verhindern, dass die
Splitterschutzzelle durch Explosionsdruckwellen umgeworfen wurde, wurde sie auf einem Fundament errichtet. Sollte
dennoch der Fall eines Umwurfes oder Beschädigung etc. auftreten, besaßen die Zellen des Typus Dywidag eine
gleich große, zweite Ausstiegsluke. Je nach Möglichkeit konnten die Zellen zusätzlich durch Erdaufschüttungen,
teilweises Eingraben oder zusätzliche Wände und Mauern abgesichert sein.
Die Splitterschutzzellen und Brandwachenstände sollten Beobachtungs- und Wachkräfte in Städten, Betrieben,
Lagern und militärischen Einrichtungen vor abgeworfenen Kleinkampfmitteln wie Stabbrandbomben und besonders
vor Splittern schützen. Die Verbreitung von Splitterschutzzellen und Brandwachenständen war immens -
insbesondere bei Industrieunternehmen, der Deutschen Reichsbahn oder bei militärischen Einrichtungen kamen sie
in großer Zahl zum Einsatz. Die Gesamtzahl der gefertigten Splitterschutzzellen und Brandwachenstände ist nicht
annähernd zu schätzen, es dürften aber mehrere (zehn-)tausend gewesen sein. Die meisten Zellen, die in der Zeit
des Zweiten Weltkrieges in Deutschland errichtet wurden, sind zwischenzeitlich abgeräumt worden (nach Auskunft
des LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland ist der Erfassungs- und Dokumentationsstand bisher mangelhaft).
Aufgrund ihrer geringen Größe waren diese Schutzbauten nach dem Krieg leicht zu beseitigen. So ist von diesen
ehemals häufigen Anlagen heute nur noch ein geringer Bruchteil erhalten: für das Aachener Stadtgebiet liegen nach
derzeitigem Kenntnisstand noch insgesamt vier Zellen vor. Die Splitterschutzzellen dienen der Ergänzung
archivalischer Überlieferung und historischer Zeugnisse der Zeit und dienen somit als wichtige Quelle. Das
wissenschaftliche wie öffentliche Interesse manifestiert sich nicht zuletzt in zahlreichen Veröffentlichungen und
darüber hinaus regelmäßigen Berichten in den Medien
Die Voraussetzungen des § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen für die Eintragung in die Liste der
geschützten Denkmäler sind daher erfüllt. |