Splitterschutzzelle
Denkmalnummer 05334002 C 03630
Adresse Schleidener Straße o.nr.
Koordinaten 301071 5620679
Eintragung 22.08.2018
Denkmalart Bewegliches Denkmal
Kataster Flurstück: Gem.: Walheim Flur: 8 Flurst.: 668
Merkmale Splitterschutzzelle aus der Zeit des 2. Weltkriegs mit erhaltener Fundamentplatte; Hersteller Dywidag Dresen; Standhöhe ca. 240cm, ca. 15cm starke Stahlbetonhülle in Form eines Zylinders, flach kegelförmiger und mit dem Baukörper durch 6 Schrauben befestigter Dach-Aufsatz , zwei Einstiegsöffnungen (ca. 80 x 60cm), straßenseitig ohne Tür (nur Scharniere), rückseitig mit bauzeitlicher Betontür, zwei Sehschlitze mit Stahlverstärkung. Bauzeitlicher Aufstellungsort des Bunkers unbekannt. - Siehe Gutachten vom 12.07.2018 -
Begründung Das Objekt ist bedeutend für die Geschichte der Menschen. Für seine Erhaltung und Nutzung sprechen wissenschaftliche, hier insbesondere architektur- und militärgeschichtliche Gründe. Bedeutung für die Geschichte der Menschen: Die Splitterschutzzelle ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, da sie auf anschauliche Weise an die Zeitumstände und die Lebensbedingungen sowie den Kriegsalltag der Bevölkerung während des Zweiten Weltkriegs erinnert. Die zivilen Luftschutzanlagen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs sind ein deutliches Zeichen für die seit dieser Zeit geänderte Form der Kriegsführung. Sie zeigen eine Reaktion der Bevölkerung auf die Bedrohung neuer Waffengattungen und das Anvisieren von Städten und Industrieanlagen als Angriffsziele. Darüber hinaus ist sie ein anschauliches Zeugnis des Luftschutzes und des Bombenkrieges im Zweiten Weltkrieg. Ferner liegen für Erhalt und Nutzung vor: Wissenschaftliche, hier insbesondere architektur- und ortsgeschichtliche Gründe: Die Spliterschutzzellen wurden während des Zweiten Weltkrieges in großer Stückzahl durch eine Reihe von Firmen serienmäßig hergestellt. Die SSZ in Walheim entspricht aufgrund seiner baulichen Merkmale dem Typus der von den Dywidag Betonwerken bei Dresden hergestellten Zelle. Die SSZ wurden überall dort eingesetzt, wo einzelne Personen keinen geeigneten Schutzraum erreichen konnten oder wo besondere Beobachtungsaufgaben, Brandwachen etc. zu erfolgen hatten. Wie üblich war auch die Splitterschutzzelle in Walheim mit einer verriegelbaren Einstiegsluke aus Beton sowie zwei Sehschlitzen unterhalb des Daches ausgestattet. Um zu verhindern, dass die Splitterschutzzelle durch Explosionsdruckwellen umgeworfen wurde, wurde sie auf einem Fundament errichtet. Sollte dennoch der Fall eines Umwurfes oder Beschädigung etc. auftreten, besaßen die Zellen des Typus Dywidag eine gleich große, zweite Ausstiegsluke. Je nach Möglichkeit konnten die Zellen zusätzlich durch Erdaufschüttungen, teilweises Eingraben oder zusätzliche Wände und Mauern abgesichert sein. Die Splitterschutzzellen und Brandwachenstände sollten Beobachtungs- und Wachkräfte in Städten, Betrieben, Lagern und militärischen Einrichtungen vor abgeworfenen Kleinkampfmitteln wie Stabbrandbomben und besonders vor Splittern schützen. Die Verbreitung von Splitterschutzzellen und Brandwachenständen war immens - insbesondere bei Industrieunternehmen, der Deutschen Reichsbahn oder bei militärischen Einrichtungen kamen sie in großer Zahl zum Einsatz. Die Gesamtzahl der gefertigten Splitterschutzzellen und Brandwachenstände ist nicht annähernd zu schätzen, es dürften aber mehrere (zehn-)tausend gewesen sein. Die meisten Zellen, die in der Zeit des Zweiten Weltkrieges in Deutschland errichtet wurden, sind zwischenzeitlich abgeräumt worden (nach Auskunft des LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland ist der Erfassungs- und Dokumentationsstand bisher mangelhaft). Aufgrund ihrer geringen Größe waren diese Schutzbauten nach dem Krieg leicht zu beseitigen. So ist von diesen ehemals häufigen Anlagen heute nur noch ein geringer Bruchteil erhalten: für das Aachener Stadtgebiet liegen nach derzeitigem Kenntnisstand noch insgesamt vier Zellen vor. Die Splitterschutzzellen dienen der Ergänzung archivalischer Überlieferung und historischer Zeugnisse der Zeit und dienen somit als wichtige Quelle. Das wissenschaftliche wie öffentliche Interesse manifestiert sich nicht zuletzt in zahlreichen Veröffentlichungen und darüber hinaus regelmäßigen Berichten in den Medien Die Voraussetzungen des § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen für die Eintragung in die Liste der geschützten Denkmäler sind daher erfüllt.
Schutzumfang Der Schutzbereich umfasst die Splitterschutzzelle sowie verbundene Fundamentreste. - Siehe Lageplan, der Bestandteil der Eintragung ist ?
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