Wohnhaus
Denkmalnummer 05334002 A 03548
Adresse Veltmanplatz 17
Koordinaten 294375 5629547
Eintragung 05.09.2007
Denkmalart Baudenkmal
Kataster Flurstück: Gem.: Aachen Flur: 79 Flurst.: 1818
Merkmale Erbaut 1937 von dem Architekten Radermacher für die Geschwister Hamacher. Das 8:7:6 achsige, dreieinhalb geschossige Eckhaus mit Rautenfries unter der Traufe des Walmdaches und Rustikageschoss aus grünem Sandstein wurde mit Bänderputz und Eckquaderung verputzt. Die parallelen Straßenseiten zum Veltmanplatz und zur, geplanten und nicht ausgeführten, Sachsenstraße wurden durch polygonale Erker mittig gegliedert. Die Front Richtung Hermannstraße erhielt im Hochparterre einen rechteckigen Erker mit darüberliegendem Austritt. Die Anordnung der Gauben war symmetrisch. Der Erker Veltmanplatz ist 2-geschossig, der zur Sachsenstraße 3-geschossig über dem mit Gewerberäumen genutzten Sockelgeschoss in 6 Achsen. Der mit breiter Einfassung umgebene Hauseingang enthält eine 3-stufige Treppe und ist mit einem für die Bauzeit typischen Vordach überdeckt. Durch den veränderten Dachausbau ist der Kriegsschaden am Hause deutlich nachvollziehbar. Der Wiederaufbau ist auch an den Treppenläufen und am Geländer ablesbar. Ebenso scheinen die Gestaltung des Hauseingangsbereiches mit Marmorwandverkleidung und der Marmorfußbodenbelag aus der Wiederaufbauphase zu stammen. Die Grundrissanordnung der 3 Wohnungen je Geschoss, des fünfeckigen Treppenhauses sowie des Kellers einschließlich des originalen Luftschutzkellers wurde beibehalten. Die Innentüren und die kompletten Badezimmereinrichtungen (teilw. 1937, teilw. Nachkrieg) sind original erhalten. Die Bodenbeläge stammen als Parkettboden aus der Erbauungszeit, als Dielenboden aus der Nachkriegszeit.
Begründung Gem. § 2 (1) DSchG NRW sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht.
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