Spaakallee 4 als Teil der Wohnsiedlung
Denkmalnummer 05334002 A 03020
Adresse Spaakallee 4
Koordinaten 295333 5626562
Eintragung 11.11.1985
Denkmalart Baudenkmal
Kataster Flurstück: Gem.: Burtscheid Flur: 3 Flurst.: 1981
Merkmale Erbaut 1921 (Kalverbenden 62-84, 88-100 und Spaakallee3-5 und 2-6)und 1923/24 (Spaakallee 1) vom städtischen Hochbauamt; Wohnsiedlung mit 2-geschossigen Reihenhäusern. Die in Zweier-oder Dreiergruppen angeordneten, verputzten Gebäude haben 5 Achsen; die Eingangsachse mit gemeinsamen Treppenhaus ist mittig angeordnet, mit Quaderputzrahmung betont, über dem Treppenhausfenster ein Okulus. Die Fenster sind mit Schlagläden versehen. Die freistehenden Giebel teilweise 1-achsig, Satteldächer mit Dachgauben, an den Giebeln abgewalmt, dort mit aufgesetzten, mehrfenstrigen Dachaufbauten. Die Eckbauten Nr. 62 und 100 sind gegenüber der Bauflucht zurückversetzt und giebelständig, die Häuser Nr. 74-78 ebenfalls zurückversetzt und bilden mit ihren vorgezogenen Eckbauten Nr. 72 und 80 einen Anger. Spaakallee 1: 1923/24 erbaut, 2-geschossiges, der Siedlung zugehöriges Wohn- und Geschäftshaus an der Ecke Kalverbenden/Spaakallee, Mittelteil mit bebautem Haupteingang, 3-achsig mit seitlichen, stumpfwinkligen Flügelbauten; Erdgeschoss mit einer Segmentbogenarchitektur (Arkadenartig) sowie einem in Kämpferhöhe durchgehenden, profilierten Gesimsband angelegt; im Obergeschoß eine durchgehende, profilierte Fensterbank, Fenster mit Klappläden; an den Ecken jeweils abgewalmtes Dach; über dem Haupteingang ein breiter 2-achsiger Dachaufbau mit verziertem Dreieckgiebel, Dachgauben.
Begründung Gem. § 2 (1) DSchG NRW sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht.
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