Merkmale | Gegenüber dem Fabrikgebäude Krautmühlenweg 5 aus dem Jahre 1834 ein Kamin auf quadratischem Grundriß aus Backstein mit steinmetzmäßig bearbeiteten Blausteinverzierungen, insbesondere am Schornsteinkopf, angebaut eine Gebäudegruppe, bestehend aus einem Wohnhaus, zum Bach hin giebelständig, 3-geschossig in 2 Achsen mit halbrunden Öffnungen im Giebelfeld; anschließend ein Vorbau mit blausteinumrahmtem Eingang mit Keilstein. Zur Bachseite hin 2-geschossige 3-achsige ehemalige Lagerhalle; zwischen den Gebäuden ein kleiner eingeschobener Zwischentrakt in 1: 2 Achsen. |
Begründung | Gem. § 2 (1) DSchG NRW sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. |