Reste der staufischen Stadtbefestigung, sog. Barbarossamauer
Denkmalnummer 05334002 A 03665
Adresse ; Alexianergraben 16; Alexianergraben 18; Jesuitenstraße 11; Jesuitenstraße 9
Koordinaten 294355 5628588
Denkmalart Baudenkmal
Kataster Flurstück: Gem.: Aachen Flur: 83 Flurst.: 1243, 1725, 2418
Merkmale Etwa 21m langes und bis zu 3m hohes Teilstück der inneren Stadtmauer (sog. "Barbarossamauer"), erbaut in der 2. Hälfte des 12. Jh.; ehem. zweischaliges Mauerwerk aus überwiegend quaderartigem, hammerrechtem Kalk- und Kohlensandstein, hier erhalten v.a. die feldseitige Mauerwerksschale aus Quadern mit frühneuzeitlichen Ergänzungen, teils einbezogen in moderne Bebauung und Gartenschuppen; stadtseitig Füllmauerwerk aus Mörtel und z.T. kleinem Steinmaterial; zahlreiche jüngere Ergänzungen und Vorblendungen in Backstein; der weitere Verlauf sowie die vorgelagerte ehem. Grabenanlage mit Kontermauer sind anhand der Parzellengrenzen bis heute ablesbar.
Begründung Das Objekt ist bedeutend für die Geschichte der Menschen sowie für Städte und Siedlungen. Für seine Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche und städtebauliche Gründe vor. Bedeutung für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen: Seit der Antike wurden Städte befestigt und mit einer Wehrmauer umgeben. Die Stadtmauern schützten als fortifikatorische Anlage zum einen die Siedlung und ihre Bewohner mit ihren Besitztümern und Gütern. Zum anderen waren die Stadtmauern ebenso eine Rechtsgrenze und nahmen häufig entsprechend der Bedeutung der Stadt auch eine repräsentative Funktion ein. Die Reichsstadt Aachen besaß als Krönungsort der deutschen Könige besondere Bedeutung. Das für den Bau einer Wehranlage im Mittelalter notwendige Befestigungsrecht wurde durch den König (später auch durch die Landesherren) verliehen. Für den Bau einer Stadtmauer mussten erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen aufgebracht werden, was sich z.B. in Gestalt und Bauzeit der jeweiligen Mauer ablesen lässt. Die Reichsstadt Aachen erhielt im Jahre 1166 durch Kaiser Friedrich I., gen. Barbarossa, Münz-, Markt und Stadtrechte und wurde 1171 zum Bau einer Stadtmauer verpflichtet, mit dem man wohl unverzüglich begann. Die etwa 2,5 km lange, fast ringförmige Mauer umschloss dabei den Markthügel als Zentrum, wobei einzelne Siedlungsbereiche wie z.B. St. Peter oder der Adalbertstein "extra muros" lagen und erst beim Bau des zweiten Mauerringes einbezogen wurden. Die innere sog. Barbarossamauer blieb trotz des neuen, größeren und moderneren Befestigungsringes des 13./14. Jahrhunderts wichtiger Bestandteil der Stadtstruktur und wohl auch Teil wehrtechnischer Überlegungen. Die Stadtmauern bzw. Befestigungsanlagen gehörten bis in das 19. Jh. hinein zum typischen Bild einer Stadt dazu und schnürten als weitgehend noch bestehende Ringe das Wachstum der Städte lange Zeit ein. Selbst bei Städten, welche in der Frühen Neuzeit moderne Festungsringe erhielten, blieben die mittelalterlichen Stadtmauern häufig bestehen. Dies führte zu einer hohen Verdichtung der anfänglich noch zahlreichen Freiflächen innerhalb der Mauerringe. Erst mit dem Abbruch der obsolet gewordenen Mauern im 19. Jh. wurden großzügige Erweiterungen und Anlagen von Park- und Alleeflächen möglich. In vielen Fällen, so auch hier an der Barbarossamauer, wurden die mittelalterlichen Mauern mit zunehmendem fortifikatorischen Bedeutungsverlust im Laufe der Zeit überbaut und als Mauerteil / -fundament in die jüngere Bebauung mit einbezogen. Entsprechend haben sich bis heute Teile der Stadtmauern vor allem in den Bereichen erhalten, welche zwischenzeitlich überbaut waren, wie hier der Bereich Alexianergraben / Prinzenhofstraße. Ferner liegen für Erhalt und Nutzung vor: Wissenschaftliche, hier insbesondere architektur- und siedlungshistorische Gründe: Die innere Aachener Stadtmauer ist ein wichtiges bauliches Zeugnis der Stadtgeschichte und eine unverzichtbare Primärquelle für die Erforschung der Stadtentwicklung sowie des zeitgenössischen Baus von Verteidigungsanlagen und ihrer Bautechnik. Die etwa 2,5 km lange Mauer wurde auf Geheiß des Stauferkaisers Friedrich I. in der zweiten Hälfte des 12. Jh. errichtet. Eine zusammenfassende architekturgeschichtliche, archäologisch und bauforscherisch begleitete Untersuchung der Barbarossamauer muss derzeit noch als Desiderat gelten. Der Verlauf der inneren Stadtmauer ist zwar u.a. aufgrund seiner Präsenz im Stadtgrundriss in Grundzügen bekannt, eröffnet jedoch im Detail, z.B. hinsichtlich Bauablauf und -technik, Funktion und späterer Nutzung, zahlreiche Fragen. Die erhaltenen und ergrabenen Bestandteile bieten dazu bisher eine Fülle architektur- und siedlungshistorischer Befunde, welche zur Geschichtsschreibung der Stadt beitragen - zumal die Mauer auch in jüngerer Zeit Veränderungen erfahren hat, welche im Kontext der Architektur- und Stadtentwicklung zu sehen sind. Der hier zur Rede stehende Mauerabschnitt ist hierzu besonders geeignet, zeigt er doch verschiedene Mauertechniken und Materialien, welche auf diverse Bauphasen, Ergänzungen und Reparaturen hinweisen. Das etwa 21 m lange und bis zu 3 m hohe Teilstück der inneren Stadtmauer ist hier als feldseitiger Rest des ehem. zweischaligen Mauerwerks aus überwiegend quaderartigem, hammerrechtem Kalk- und Kohlensandstein mit einem Mauerkern aus Mörtel und kleinem Steinmaterial erhalten. Jüngere Ergänzungen sind v.a. stadtseitig in Backstein bzw. als Backstein-Vorblendung und Erhöhung ausgeführt, aber auch fledseitig sind Zäsuren erkennbar, welche vermutlich mit der sukzessiven Überbauung der Mauer in den folgenden Jahrhunderten im Zusammenhang stehen. Städtebauliche Gründe: Die beiden etwa in Form zweier konzentrischer Kreise um den Pfalzbezirk angelegten Stadtmauern sind für den Stadtgrundriss Aachens charakteristisch. Der Verlauf der Stadtmauern ist bis heute deutlich im Stadtgrundriss prägnant und ablesbar, u.a. anhand der ehem. Torstraßen sowie der am Verlauf der Mauer bzw. der Wehranlage orientierten Bebauung und Parzellengrenzen. Der Grabenbereich wurde aufgeschüttet und ist zusammen mit den ehem. Freiflächen an der Kontermauer als innerer Grabenring Teil der innerstädtischen Verkehrsführung. Der Verlauf der Mauer ist zudem anhand der Straßenbezeichnungen (Seilgraben, Templergraben, Holzgraben, Alexianergraben etc.) ablesbar und bis heute präsent. Die Voraussetzungen des § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen für die Eintragung in die Liste der geschützten Denkmäler sind daher erfüllt.
Schutzumfang Reste der Stadtmauer zwischen Jesuitenstraße, Prinzenhofstraße und Alexianergraben, (früh-)neuzeitliche Ergänzung und Überbauung von Teilen der Mauer - Siehe Lageplan, der Bestandteil der Eintragung ist -
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