| Merkmale | Die landhausartige Doppelvilla Eberburgweg 49 - 51 hat einen deutlich querrecht-eckigen Grundriss. Die der Auffahrt zugewandte Fassade ist, unter Berücksichtigung des nach Südosten ansteigenden Geländeprofils nach Nordwesten ausgerichtet. Das Gebäude ist breit gelagert, zweigeschossig, besitzt ein vergleichsweise niedriges Walmdach mit kleinteiliger, anthrazitfarbener Ziegeldeckung. Letztere stellt vermut-lich nicht mehr den bauzeitlichen Bestand dar, entspricht aber sehr wahrscheinlich dem ursprünglichen Erscheinungsbild des Gebäudes. Das in Ziegelmauerwerk errich-tete Gebäude ist mit Ausnahme des mit Natursteinplatten verkleideten, zur Auffahrt hin als eigenes Geschoss ansonsten aber nur als schmales Band ausgebildeten So-ckels, durchgehend verputzt und weiß gefasst. Fenster und Türen, mit Ausnahme der Hauseingangstüren, sind als einfache rechteckige Öffnungen aus den glatten, unge-gliederten Fassadenflächen ausgeschnitten. Das einzige Gliederungselement an den Fenstern sind sehr schmal profilierte, leicht vorspringende Fensterbänke. Im Oberge-schoss sind die Öffnungen durchgehend hochrechteckig und in einem regelmäßigen Achsenschema angeordnet, jeweils acht auf den beiden Längsseiten mit schmaleren und vier auf den Schmalseiten mit breiteren Abständen. Im Erdgeschoss hingegen sind die Öffnungen entsprechend der dahinterliegenden Funktionen unterschiedlich gestaltet: zwei Gruppen von drei kleinen, vergitterten Fenstern an der Auffahrtsseite (Nordosten) sowie an den beiden Schmalseiten gehören zu den im Bauantragsplan als Küche (Auffahrtsseite/Nordosten) und WC (Schmalseiten) bezeichneten Räumen. Die Öffnungen der repräsentativen Gesellschaftsräume im Erdgeschoss sind auf der Schmal- und der Gartenseite deutlich größer als die anderen Fenster und haben quer-rechteckige Formate. Zur Auffahrtsseite (Nordosten) hin sind die Formate zwar, im Sinne der Einheitlichkeit des Erscheinungsbildes, die gleichen wie im Obergeschoss, doch sind sie enger zusammengerückt, so dass sie nicht in einer Achse mit den Fens-teröffnungen des Obergeschosses stehen. Diese Anordnung ist nicht nur im Sinne einer größeren Lichtfülle für die dahinterliegenden Räume - im Bauantragsplan als Speisezimmer bezeichnet - zu sehen, sondern auch als Element einer betonten Zent-rierung der Auffahrtsfassade. Hauptelement hierfür ist der Balkon, insbesondere die Gestaltung seines Metallgitters, dessen schlanke Längsstreben in einem Punkt der Balkonmitte gebündelt sind beziehungsweise von dort aufsteigen, bevor sie in die Grade umbiegen, ein Motiv das man zum Beispiel mit stilisierten Wasserstrahlen eines Brunnens vergleichen könnte. Wie wichtig dem Architekten und wahrscheinlich auch den Bauherrinnen die Zentrierung der Fassade auf der Auffahrtsseite war, zeigt sich auch an der Anordnung der drei großen Fledermausgauben, deren mittlere im Inneren durch die Trennwand zwischen den beiden Häusern geteilt wird. Diese Lösung hatte wohl auch der Beamte der genehmigenden Behörde der Stadt Aachen als unbefriedi-gend empfunden und die Gaube daher mit Hinweis auf die dahinterliegende Giebel-wand gestrichen, eine Vorgabe, die man bei der Bausauführung dann aber nicht be-rücksichtigte. Dass sich der Wunsch nach Zentrierung explizit auf die Auffahrtsfassade bezog lässt sich schließlich noch daran ablesen, dass auf der Gartenseite vier anstatt drei Gauben zu finden sind, so dass keine Gaube vor der mittleren Giebeltrennwand im Dachgeschoss angeordnet werden musste. Ein besonders wichtiges Element für die Inszenierung der Auffahrtsfassade ist der dem eigentlichen Wohnhaus vorgela-gerte Bauteil, in dem unter Ausnutzung des Geländeprofils, zwei Garagen parallel zur Breitseite des Gebäudes untergebracht werden konnten und der zugleich als Austritt für die Erdgeschossräume dient. Der ebenfalls aus Ziegelmauerwerk errichtete Bauteil ist vollständig mit deutlich querrechteckigen Natursteinplatten (Schevenhütter Schie-fer) verkleidet, die eine betont raue Oberfläche aufweisen. Auch die geschlossene Mauer zur Auffahrt hin nimmt Teil an der Zentrierung der Fassade, indem sie in etwa in der Breite des Balkons mit leicht konkav gebildeten Übergängen zurückspringt. Für den Ankommenden wirkt der Vorbau wie ein großes Sockelgeschoss, welches das eigentliche Wohnhaus podestartig erhöht. Unterstrichen wird dieser Effekt noch durch den Materialkontrast zwischen den dunklen, kleinteiligen Steinoberflächen und den glatten, weiß verputzten Wänden des Wohnhauses. Der Kontrast hebt zudem die ku-bische Gesamterscheinung des eigentlichen Wohnhaus-Baukörpers hervor, der bis auf die Fenster- und Türöffnungen ungegliedert ist. Dass der Architekt die kubische Wir-kung bewusst betonen wollte kann man daran ablesen, dass der Abstand der Fens-teröffnungen zu den Kanten merklich größer ist als der Abstand der Fenster unterei-nander, so dass zur Ecke hin ein größeres Stück glatte, geschlossene Wand stehen bleibt. Der Architekt konzentrierte sich dabei auf die zwei Hauptansichtsseiten wäh-rend er an den Schmalseiten die Fensterachsen nicht zentrierend, sondern gleichmä-ßig über die ganze Fassadenbreite verteilt. Im Sinne einer ungestörten Wirkung des Baukörpervolumens wird zudem die Ansatzlinie des Dachgesimses durch eine direkt aus der Wandfläche aufsteigende Kehle überspielt und damit nicht graphisch, sondern plastisch gestaltet. Dass dem Architekten die Gestaltung kubisch-schlichter Baukörper ein besonderes Anliegen war lässt sich am besten an der Gartenfassade ablesen: Dem Hauptbaukörper ist hier im Erdgeschoss über die Breite der mittleren sechs Achsen ein Anbau vorgelegt, der sich mit einem vor allen acht Fensterachsen angeordneten Balkon zu einem Baukörper in schlichter kubischer Gestaltung verbindet. Der Über-hang des Balkons über dem Fenster des im Bauantragsplan als Wohnzimmer bezeichneten Raumes wirkt dabei gleichsam als wäre er durch das rechtwinklige Heraus-schneiden aus einer kubischen Gesamtform entstanden. Das über der massiven Bal-konbrüstung angebrachte schlanke Metallgeländer mit gebogenen Pfosten betont mit seiner grazilen Form die kubische Wirkung des gartenseitigen Anbaus noch zusätzlich.
Schließlich sei noch die Betonung der Horizontalen im Sinne eines breit gelagerten Erscheinungsbildes als offensichtliches Anliegen bei der Gestaltung der Doppelvilla Eberbugweg 49 - 51 erwähnt. Hier ist zum einen neben den weit ausgreifenden Bal-konen das vergleichsweise flache Walmdach zu nennen, dessen gelagerte Proportio-nen noch deutlich durch das weit vorkragende Dachgesims betont werden. Zum an-deren wird im Detail, insbesondere durch die Gestaltung des Balkongitters auf der Auffahrtsseite, ebenfalls das Motiv der Horizontalen besonders betont.
Im Vergleich mit der in weiten Teilen betont schlichten Gestaltung sind die beiden Hauseingänge besonders hervorgehoben. Ihre rundbogigen Öffnungen sitzen in ei-nem tiefen, schräg verlaufenden Gewände, dass an der Außenseite von einem kräfti-gen wulstartigen Rahmenprofil eingefasst wird. Die aus dunklem Holz gefertigten Tür-anlagen selber zeigen in der Gestaltung des Türblattes dezent barockisierende Motive sowie eine filigrane, aus gebogenen Stäben gebildete Oberlichtgliederung mit mittle-rer Laterne. Auch die durch eine je Fenster vorschwingende Anordnung der Stäbe dynamisierte Gestaltung der Metallgitter vor den Dreifenstergruppen von Küche und WC gehört eher der dekorativen Haltung des Art Deco an als der in wesentlichen Elementen deutlich vom Gestaltungsideen der neuen Sachlichkeit inspirierten Haltung des architektonischen Entwurfs. Dieser barockisierende Charakter von Teilen der bau-festen Ausstattung setzt sich auch im Inneren an einer markanten Stelle fort: Der ganz leicht konische Antrittspfosten der Treppen zwischen Erd- und Obergeschoss zeigt am unteren Ende ein dekoratives Relief mit floralen Motiven. Das gegenüberlie-gende Kopfstück einer niedrigen Wangenmauer am Ansatz der Treppe zeigt eine Vo-lute, die ebenfalls in einem floralen Ornament endet. Auch die in sich unsymmetrisch gestalteten Brettbaluster - eine Seite leicht S-förmig, die andere fast gerade, an den Enden leicht geschwungen auslaufend - verweisen auf eine bei barocken Treppenge-staltungen oft anzutreffende Gestaltungsweise. Diese Treppen sind in beiden Haus-hälften aus der Bauzeit erhalten. Auch die unter ihnen in die sich vollständig unter beiden Haushälften erstreckenden Keller hinabführenden Treppen sind aus der Bau-zeit erhalten. Die repräsentativen Holztreppen ins Obergeschoss befinden sich in der auf den Bauantragsplänen als "Diele" bezeichneten Haupterschließungsraum des Erd-geschosses. Die Diele ist nur im Haus Nr. 49 unverändert erhalten, während sie im Haus Nr. 51 durch Einbauten für die Erschließung der zweiten Wohneinheit unterteilt worden ist. Von der Diele führt eine Doppelflügeltür in die Abfolge der großen Gesell-schaftsräume, die untereinander ebenfalls durch große Öffnungen miteinander ver-bunden sind. Von der Diele aus erreicht man den in den Bauantragsplänen als "Wohn-zimmer" bezeichneten Raum. Von diesen führen Fenstertüren - mittlere Elemente einer vierteiligen Fensteranlage - hinaus auf die Terrasse. Von dem auf der Garten-seite anschließenden, in den Bauantragsunterlagen als "Herrenzimmer" bezeichneten größten Raum des Erdgeschosses ist das "Wohnzimmer" gleichsam nur optisch, durch flache Mauerzungen und ein niedriges, bankartiges Podest getrennt, in welchem ein Heizkörper verborgen ist. Die graue Naturstein-Deckplatte dieses niedrigen raumtei-lenden Elementes wird in gleicher Materialität und Höhe als bankartiger Vorsprung auf der ganzen Gartenseite des "Herrenzimmers" fortgesetzt. Dieses Gestaltungsele-ment integriert nicht nur die Fensterbänke, sondern auch den zweiten, unter dem zum Garten gerichteten Fenster des Raumes befindlichen Heizkörper auf schlüssige Weise in das großzügige Raumbild. Weiteres wichtiges Gestaltungselement des Raum-bildes ist der an der Stirnseite (Nordosten) stehende Kamin, dessen Verkleidung mit rau bearbeiteten Natursteinplatten an die äußere Sockelgestaltung des Wohnhauses erinnert. Voraussichtlich jüngeren Datums sind die Stuckleisten am Ansatz der Decke, da diese auch als Verkleidung einer nicht bauzeitlichen Gardinenschiene fortgesetzt sind. Dieses Element der Raumgestaltung ist daher nicht Bestandteil des Denkmalum-fangs. Der Anschluss des "Herrenzimmers" an den zur Einfahrtsseite folgenden, in den Bauantragsunterlagen als "Speisezimmer" bezeichneten Raum über eine doppel-flügelige Schiebetür ist nur bei Haus Nr. 49 erhalten. Bei Haus Nr. 51 wurde der Grundriss an dieser Stelle deutlich durch die Abtrennung eines Teils des "Herrenzim-mers" für die Einrichtung eines vom "Speisezimmer" aus zugänglichen Badezimmers verändert. Die Raumaufteilung im Obergeschoss mit den von einem zentralen Flur im Anschluss an die Treppe erschlossenen Schlafzimmern ist in beiden Häusern weitge-hend erhalten. Die deutlichste Veränderung stellt die Vergrößerung des Badezimmers in einen zuvor als Schlafzimmer bezeichneten Raum im Haus Nr. 49 dar. Auch im Dachgeschoss, dessen Zugangstreppe in beiden Häusern aus der Bauzeit erhalten ist, hat sich die ursprüngliche Aufteilung in zwei Wohnräume für Bedienstete - im Bau-antragsplan als "Kammern" auf der Gartenseite und eine als Bodenraum belassenen Bereich auf der Seite der Vorfahrt im Wesentlichen nicht verändert.
Von der baufesten Ausstattung haben sich, neben den Treppen, folgende besonders charakteristische Elemente aus der Bauzeit in beiden Haushälften erhalten: Die Heiz-körperabdeckungen v.a. der Nr. 51 zeigen eine dem Geländer der Treppe zwischen Erd- und Obergeschoss ähnliche Gestaltung mit einem brettartigen Balustermotiv. Im "Herrenzimmer" sind sie zudem auch vor dem bankartigen Podest auf der Gartenseite angebracht, im Sinne der Vereinheitlichung dieses raumprägenden Gestaltungsele-ments. Weiterhin ist ein für die Bauzeit typisches Fischgrätparkett in fast allen Räu-men erhalten. Eine für die Bauzeit charakteristische Gestaltung zeigen auch die höl-zernen Türrahmungen, deren leicht geschwungene Profilierung ohne Unterbrechung über die ganze Breite des Rahmens durchläuft. Türblätter und Beschläge scheinen hingegen überwiegend neueren Datums zu sein. Aus der Bauzeit stammen wohl nur einige Türblätter und Beschläge (geschwungene Türklinken und separate runde Ein-fassungen des Schlosses) in den meisten Erdgeschossräumen sowie im Dachgeschoss von Nr. 51.
Mit Ausnahme der Fenster der Fledermausgauben wurden auch alle Fenster erneuert. Dabei konnte bis zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Gutachtens nicht ermittelt werden, welche Form der Fensteraufteilung dem bauzeitlichen Zustand entspricht be-ziehungsweise ihm nahekommt: die Form mit Oberlicht, wie sie Haus Nr. 49 zeigt, oder diejenige ohne, wie bei Haus Nr. 51. Letztere würde zumindest in weiten Teilen dem Architektenentwurf vom Mai 1936 entsprechen, abgesehen von den auf den Garten weisenden Fenstern des "Herrenzimmers", bei welchen die auf den Bauantrags-plänen gezeichnete Querteilung wohl für eine Schiebefensterkonstruktion zu sprechen scheint.
Erwähnenswert sind schließlich noch ein kleines Einbauschrankelement in Rokoko-Formen in der "Diele", ein schlichter Einbauschrank im Obergeschossflur sowie ein Einbauschrankelement in der Küche von Nr. 51, welche aller Voraussicht nach eben-falls aus der Bauzeit stammen. Ein weiteres Element der bauzeitlichen Einbauküche befand sich zum Zeitpunkt des Ortstermins im Keller. Dort waren ebenfalls verglaste Holztüren gelagert, bei welchen es sich möglicherweise ebenfalls um Bestandteile der bauzeitlichen baufesten Ausstattung handelt.
Bestandteil des Denkmalumfangs ist ebenfalls die aus der Bauzeit überlieferte Gestal-tung der Freiflächen auf der Garten- und Eingangsseite von Haus Nr. 51. Hierzu ge-hören Flächen mit dem für die Bauzeit typischen Bodenbelag aus unregelmäßigen Natursteinplatten und die aus länglichen Natursteinen mit rauen Oberflächen gebilde-ten Stützmauern auf der Eingangs- und der Gartenseite. Auf der Gartenseite springt die Stützmauer teilweise gerundet vor. Bei den nordöstlich an die gerundete Stütz-mauer anschließenden, nur wenige Lagen hohen, den Hang stufenweise begleitenden Stützmauern sowie der schmalen Treppe handelt es sich möglicherweise um spätere Zutaten, aus einer Zeit als das Gartengrundstück auf seine heutige Größe reduziert worden ist, weswegen sie nicht Bestandteil des Denkmalumfangs sind. (Siehe Gutachten des LVR-Amt für Denkmalpflege, Dr. O. Meys, vom 17.06.2024. das Bestandteil der Eintragung ist.) |
| Begründung | Die Doppelvilla Eberburgweg 49 - 51 erfüllt im definierten inhaltlichen und räumlichen Umfang mit den oben beschriebenen wesentlichen charakteristischen Merkmalen die Voraussetzungen eines Baudenkmals im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 Denkmalschutzgesetz NRW in seiner Fassung vom 13.04.2022 (DSchG NRW). An ihrer Erhaltung und Nutzung besteht in Gänze ein öffentliches Interesse, denn sie ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und es besteht ein Interesse der Allgemeinheit an ihrer Erhaltung und Nutzung aus wissenschaftlichen Gründen.
Bedeutung für die Geschichte des Menschen:
Die Doppelvilla Eberburgweg 49 - 51 ist bedeutend für die Geschichte des Menschen als sehr anschauliches und in seinem bauzeitlichen Bestand und Erscheinungsbild gut überliefertes Zeugnis für die Wohn- und Repräsentationsbedürfnisse wohlhabender bürgerlicher Schichten in den 1930er Jahren. Die im Umfeld der Stadt errichteten Wohnhäuser dieser Schicht orientierten sich zunehmend am Erscheinungsbild des aus dem angelsächsischen Bereich übernommen Typus des Landhauses und an modernen architektonischen Gestaltungsideen, wobei auch Elemente älterer Villenarchitektur und das gewohnte Raumprogramm herrschaftlicher Wohnbauten übernommen wurden. Im Zeichen einer durch die Verbreitung des Automobils begründeten erhöhten Mobilität wohlhabender Schichten gehörten natürlich auch Einstellräume für Kraftwagen zum neuen Standard der außerhalb der Stadt gelegenen Landhäuser oder Villen. Die neue Mobilität ihrerseits trug wohl auch maßgeblich dazu bei, dass die Zahl der weiter außerhalb der Stadt gelegene Villen und Landhäuser in den 1930er Jahren deutlich zunahm. Die Entwicklung des ehemaligen Parks der Eberburg zum gehobenen Wohnquartier ab Mitte der 1930er Jahre ist ein anschauliches Beispiel für diese auch andernorts zu beobachtende Entwicklung.
Erhaltenswert aus wissenschaftlichen Gründen:
Wissenschaftliche Gründe für die Erhaltung und Nutzung setzen voraus, dass die Sache für die Wissenschaft oder einen Wissenschaftszweig von Bedeutung ist. Die Doppelvilla Eberburgweg 49 - 51 ist für den Wissenschaftszweig der Architekturgeschichte von Bedeutung, weil sie sowohl wichtige Tendenzen im Wohnungsbau der 1930er Jahre veranschaulicht als auch als Sachquelle für deren weitere wissenschaftliche Erforschung geeignet ist. Zu nennen sind hier einerseits ihr Zeugniswert für die Entwicklung von Typen und Formen repräsentativer Wohnhausarchitektur wohlhabender bürgerlicher Schichten. Ihre nach jetzigem Kenntnisstand ungewöhnliche Form als Doppelhaus, dessen repräsentative, der Auffahrt zugewandte Fassade diese innere Aufteilung bewusst kaschiert, ist dabei architekturhistorisch besonders aussagekräftig für ein differenzierteres Verständnis unterschiedlicher Entwicklungslinien und -formen im repräsentativen Wohnungsbau der 1930er Jahre. Parallel dazu ist diese architekturhistorische Zeugniswert auch von Interesse für Fragen der Sozialgeschichte, als Quelle für die Untersuchung der Lebensverhältnisse und von Formen des Repräsentationsanspruches wohlhabender bürgerlicher Schichten in dieser Zeit. Letzteres spiegelt sich nicht nur im Raumprogramm und seiner Ausgestaltung wider, sondern auch in der stilistischen Haltung, die man für das eigene Repräsentationsbedürfnis als angemessen empfand. Die bei der Doppelvilla Eberburgweg 49 - 51 zu beobachtende Mischung aus einer modernen architektonischen Grundhaltung und eher traditionellen Elementen wie dem Walmdach oder einzelner Detailgestaltungen, zum Beispiel diejenige des Hauseingangs, ist besonders charakteristisch für eine große Gruppe an Villen und Landhäusern wohlhabender bürgerlicher Kreise. Einer der Hauptrepräsentanten für diese Art der Architektur ist der seinerzeit in ganz Deutschland vielbeschäftigte Architekt Friedrich A. Breuhaus de Groot (* 1883 ? 1960). Auch in Aachen finden sich seine Werke, wobei insbesondere das 1935 - 1936 für den Tuchfabrikanten Paul Königsberger errichtete großbürgerliche Landhaus Eupener Str. 337 als Vergleichsbeispiel für die Doppelvilla Eber-burgweg 49 - 51 erwähnenswert ist. Der Architekt Hans Morgenrath war offensichtlich von Bauten in der Art des Breuhaus de Groot beeinflusst und setzte die in der Literatur unter anderem als "kultivierte Sachlichkeit" konnotierte stilistische Haltung auf sehr gelungene Weise bei dem Doppelwohnhaus Eberburgweg 49 - 51 um. Weitere Werke des Architekten im Bereich des Wohnbaus konnten im Rahmen der Recherche für dieses Gutachten nicht ermittelt werden. 1951 tritt Dr. Hans Morgenrath als verantwortlicher Architekt für den Wiederaufbau der Kirche Hl. Kreuz an der Pontstraße in Erscheinung und wird im gleichen Jahr zusammen mit Alfons Leitl aufgefordert, für die Neuerrichtung der Kirche St. Sebastian in Aachen-Hörn Planungen aufzunehmen. Die gestalterische Qualität der Doppelvilla Eberburgweg 49 - 51 zeigt ihn allerdings entwerferisch auf der Höhe der Zeit mit den aktuellen architektonischen Entwicklungen im repräsentativen Villen- und Landhausbau der 1930er Jahre, weswegen eine weitergehende architekturhistorische Beschäftigung mit dem Werk dieses Architekten, ausgehend von der oben genannten Doppelvilla, sehr wünschenswert wäre. |