Merkmale | Errichtet 1757 nach Plänen des Architekten Johann Joseph Couven als Erweiterungsbau des benachbarten Gebäudes "Zum Horn" (erbaut 1659, 1944 bis auf das Tor zerstört); zweigeschossig in zwei Achsen, Erdgeschoß mit gebänderter Blausteinfassade, kleine Kellerfenster mit reliefiertem Keilstein im Sockel, darüber hohe Fenster mit Stichbogen, Keilstein und Scheitel mit Rocaille-Schmuck, darüber kräftiges Geschossgesims; das 1. Obergeschoß in Backstein, hohe Blausteinfensterrahmung mit Stichbogen und Rocaille-Schmuck und hist. Brüstungsgitter, hist. Holzsprossenfenster mit Treibriegelverschluss, darüber profiliertes Gurtgesims in Blaustein, 1957 neu errichtetes Mansarddach mit Rechteckschiefer- und Hohlziegeldeckung (Archit. Peter Salm), Kastenrinne, zwei Gauben mit Stichbogen und Holzsprossenfenstern. Die Brandwände bis auf Höhe 1. OG weitgehend erhalten, im EG zur Toreinfahrt über heutiger Tür vermauerter Stichbogen. Rückseitige Fassade verändert, laut Bauakte aber noch grundlegende hist. Substanz. Im Innern bauzeitlicher Gewölbekeller z.T. mit Blausteinboden über die gesamten Hauslänge, zweiteilige Raumstruktur des EG und 1.OG.. |
Begründung | Das Objekt ist bedeutend für Städte und Siedlungen. Für seine Erhaltung und Nutzung liegen künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe vor.
Bedeutung für Städte und Siedlungen:
Die Jakobstraße wurde zur Römerzeit angelegt und war im Mittelalter eine der wichtigsten Straßen Aachens. In Verlängerung der Großkölnstraße führt sie heute vom Markt nach Westen zum ehem. Jakobsmittel- und von dort weiter zum ehem. Jakobstor bzw. zum ehem. Junkerstor. Entsprechend ihrer Bedeutung waren entlang der Jakobstraße sowohl einfache Wohn- und Kaufmannshäuser, aber auch repräsentative Bürgerhäuser und Hofanlagen angesiedelt. Das Haus "Zum Horn" (hier Jakobstr. 24 und 24b) steht hier stellvertretend für einen ehem- häufig im Aachener Stadtraum zu findenden Bautypus: Die Parzelle war im Laufe der Zeit im Besitz bedeutender Aachener Familien, welche hier straßenseitig eine repräsentative Bebauung wünschten, im rückwärtigen Bereich aber sukzessive Wirtschafts- und Werkstätten, in diesem Falle der für Aachen wichtigen Nadelproduktion, errichten ließen. Während man im 17. Jahrhundert noch im Stile der Maasländischen Renaissance baute, verdeutlicht der Rokoko-Erweiterungsbau durch Couven die veränderten Gestaltungsansprüche der Zeit, wie sie nun an vielen Orten im Stadtbild umgesetzt wurden, aber auch den Raumbedarf der wachsenden frühindustriellen Betriebe und Geschäfte. Die bis in die 1970er Jahre erfolgten Wiederaufbaumaßnahmen des bis vor dem Krieg weitgehend unveränderten Hauses Jakobstraße 24 zeugen auch von dem Respekt gegenüber dem Schaffen Couvens und der ihm zugestandenen Bedeutung für Stadtgeschichte und -gestalt. Zusammen mit dem Haus 24b sind diese Gebäude aufgrund ihrer Geschichte, der beteiligten Personen und ihrer Achitektur bedeutend für die Stadt Aachen.
Ferner liegen für Erhalt und Nutzung vor:
Künstlerische Gründe:
Für das heutige Erscheinungsbild des Gebäudes sind zwei in der Geschichte Aachens und der Region bedeutende Architekten verantwortlich. Der in Aachen, Lüttich und Maastricht tätige Baumeister Johann Joseph Couven (*1701 in Aachen, +1763 ebd.) wurde um 1757 für Erweiterungsbauten des Hauses "Zum Horn" beauftragt, zu denen neben Gebäuden im Hinterhof auch der bis heute bestehende, repräsentative Rokoko-Anbau neben der Tordurchfahrt gehört. Couven wurde maßgeblich durch Aachener Barock-Baumeister Laurenz Mefferdatis und den im Westfälischen tätigen Johann Conrad Schlaun geprägt. Als Stadtarchitekt und Ratssekretär der Stadt Aachen erhielt er zahlreiche Aufträge für öffentliche sowie private Bauten wohlhabender Bürger und des Adels, darunter der Umbau des Rathauses und des Komödienhauses, St. Johann und St. Michael in Burtscheid, mehrere repräsentative Bürgerhäuser und Stadtvillen (Wespienhaus, Haus de Grand Ry etc.) sowie Schlossanlagen (Schloss Jägerhof, Schloss Breill, Gut Kalkofen). Johann Jospeh Couven gehört aufgrund seiner breiten Tätigkeit und seines für die Region prägenden Architektur- und Interieurschaffens zu den bedeutendsten Barockarchitekten der Maas-Rhein-Region. Der Wiederaufbau bzw. Restaurierung des barocken Baus und die Neuerrichtung des Mansarddaches erfolgte 1957 durch den v.a. in Aachen tätigen und bedeutenden Architekten und Denkmalpfleger Peter Salm (*1892, +1981). Salm, betraut mit zahlreichen v.a. kirchlichen Wiederaufbauten und geübt im respektvollen Umgang mit historischer Substanz, führt mit seinem Mansarddach zwar die Couven?sche Architektur im Sinne des 18. Jahrhunderts fort, negiert aber zugleich das vor dem Krieg bestehende und höchstwahrscheinlich bauzeitliche Satteldach. Nicht zuletzt durch die Dachgestaltung wird die Vertikale weiter betont und hebt das Gebäude heute stärker als vor dem Krieg im Straßenraum hervor. Salm arbeitete im Architekturbüro Heusch und war später technischer Stadtobersekretär, Gemeindebaumeister und nach dem Krieg im Wiederaufbaurat der Stadt Aachen und Vorsitzender der Bezirksgruppe des BDA. Insbesondere seine Wiederaufbauprojekte, die z.T. während des Krieges bereits begannen (St. Johann, Burtscheid), lassen sich zeitgenössischen Konzepten im Sinne der "Schöpferischen Sicherung" (vgl.
Hans Döllgast) zuordnen. Aufgrund der Beteiligung der beiden für Aachen bedeutenden Architekten sprechen künstlerische Gründe für Erhalt und Nutzung des Gebäudes Jakobstraße 24.
Wissenschaftliche Gründe:
Das Gebäude Jakobstr. 24 ist als einer der wenigen in situ erhaltenen Bauten des Rokoko in Aachen von hoher Bedeutung als wissenschaftliche Quelle. Der Reiz der Architektur, "die mit ihrem strengen Vertikalismus eines der edelsten Beispiele des Aachener Rokoko bietet" (Schoenen 1953, S. 56) beruht auf der besonderen Fassadengestaltung mit hohen, im Erscheinungsbild dominanten Fensteröffnungen, dem Materialwechsel und den Ausstattung ist das Gebäude mit seiner Fassadengestalt, der grundlegenden Raumstruktur, Kellergewölbe und den baulichen Details ein wichtiges Zeugnis der Architektur des 18. Jahrhunderts. Eine weitere wissenschaftliche Bedeutung erlangt das Gebäude durch die Wiederaufbauplanung der 1950er Jahre. Der Wiederaufbau der Aachener Innenstadt nach den erheblichen Zerstörungen des 2. Weltkrieges orientierte sich an der historischen Struktur der Stadt. Neben dem z.T. "schöpferischen" Wiederaufbau wie hier an der Jakobstraße wurden auch zahlreiche Fassaden und Elemente transloziert, um das Bild der Altstadt zu wahren bzw. zu generieren. So ist denn auch die zeitgenössische Diskussion um den teilweisen Wiederaufbau des Rokoko-Gebäudes und um Erhalt und Eingliederung des benachbarten Torbogens in eine moderne Architektur von Interesse für die Aufarbeitung und
Erforschung der Nachkriegsarchitektur.
Städtebauliche Gründe:
Das Gebäude Jakobstraße 24 ist mitsamt dem benachbarten Tor-Relikt des historisch unmittelbar verknüpften Hauses "Zum Horn" (Hs. Nr. 24b) ein wichtiger Bestandteil des historischen Stadt- und Straßenbildes, welches sich hier an der Jakobstraße erhalten hat. Die denkmalgeschützten Gebäude entlang der Jakobstraße geben einen Querschnitt der historischen Bebauung Aachens wieder, da sich hier nicht nur Gebäude verschiedener Epochen, sondern auch unterschiedliche Gebäudetypen erhalten haben. Dazu gehören sowohl giebelständige Wohnhäuser des 17. Jh. auf schmaler Parzelle, die in ihrer Form dem mittelalterlichen Bebauung folgen, als auch typische Wohnhäuser der Epochen des Barock, des Rokoko und des Klassizismus bis hin zum Historismus und Jugendstil. Dazu finden sich an der Jakobstraße noch vereinzelt prächtige Bürgerhäuser und -höfe aus dem 17. und 18. Jh., die sonst fast vollständig aus dem Stadtbild verschwunden sind, sowie mehrere Kirchen und Gebäude der Geistlichkeit. Das nur in Form von Tor und Couven?schem Anbau erhaltene Haus "Zum Horn" ist ein wichtiger Bestandteil dieses historisch gewachsenen, städtebaulichen Zusammenhangs, welcher trotz der großen Lücken, die die Zerstörungen
des 2. Weltkrieges gerissen haben, einen nachvollziehbaren Eindruck des vielschichtigen Stadtbildes vermittelt.
Die Voraussetzungen des § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen für die Eintragung in die Liste der geschützten Denkmäler sind daher erfüllt. |