Wohnhaus
Denkmalnummer 05334002 A 02076
Adresse Oppenhoffallee 97
Koordinaten 295977 5628275
Eintragung 07.07.1983
Denkmalart Baudenkmal
Kataster Flurstück: Gem.: Burtscheid Flur: 1 Flurst.: 1225
Merkmale Erbaut 1903, Bauherr Fabrikant W. Hilden; dreigeschossig in fünf Achsen; Putz-Fassade mit neubarocken Schmuckformen, prägend v.a. Bänderputz, Schweifgiebel, Fensterfaschen, Kartuschen und Festons, die zwei linken Achsen als Doppelachse zusammengefasst ; die drei rechten Achsen symmetrisch und risalitartig betont und mit vorgeblendetem Schweifgiebel zusammengefasst; im 1. OG ein über die drei rechten Achsen gehender Balkon mit Balustrade auf kräftigen Voluten-Konsolen; im 2. OG in der 2. Achse von rechts ein Balkon; straßenseitig historische Holz-Galgenfenster, im EG und 1.OG mit Klötzchenfries und Zierleisten, im 2.OG nur mit Zierleisten; Fenster der Gauben und im Schweifgiebel in Kunststoff erneuert, Berliner Dach mit straßenseitiger Mansarde, ausgebaut. Rückseitige Fassade in Backstein, rot geschlämmt; Öffnungen mit Stichbögen überfangen, zum Treppenhaus z.T. breite hist. Holzfenster mit Beschlägen, übrige Fenster zweiflügelig mit Oberlicht erneuert, Balkone vor 1. und 2.OG. Innen: Raumstruktur und Konstruktion weitestgehend erhalten; Keller mit hohen Räumen, Weinkeller mit gemauertem Regal, Kellertreppe mit Blausteinstufen, EG mit kreuzgratgewölbtem Eingangsbereich mit Treppe zum Hochparterre, hier stuckierte Wand- und Deckenbereiche, Boden und Sockel mit polierten Natursteinplatten, teilverglaste Doppelflügeltüre zum großzügigen Treppenhaus, Treppenkasten zum Kellerabgang, Holztreppe mit Geländer und verziertem Anfängerpfosten, Treppenunterseiten stuckiert, auf den Treppenabsätzen ehem. Toiletten, Wohnungstüren als Doppelflügel- / Kassettentüren zum Treppenhaus, Wohnräume mit Stuckdecken, Türen und wandfester historischer Ausstattung, soweit sie sich authentisch erhalten hat.
Begründung Das Gebäude Oppenhoffallee 97 in Aachen ist einschließlich seiner wandfesten Ausstattung ein Baudenkmal im Sinne des § 2 DSchG NRW. Es ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und der Städte und Siedlungen. An seiner Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse. Bedeutung für die Geschichte des Menschen und der Städte und Siedlungen: Die gründerzeitliche Wohnbebauung an der Oppenhoffallee entstand in einer Zeit, als der handwerkliche Mittelstand in Burtscheid, der schwerpunktmäßig in den verschiedensten Sparten der Textilindustrie tätig war, besonders florierte. Ende der 1890er Jahre gingen die jahrelangen Verhandlungen um eine Eingemeindung der bis dahin selbstständigen Stadt Burtscheid nach Aachen gerade ihrem Ende entgegen. Stadtverwaltung und königliche Staatsregierung hatten die Eingemeindung beschlossen und genehmigt. Mit der Gegenzeichnung des Vertrages durch König Wilhelm II. am 29.03.1897 wurde die Einigung rechtskräftig. Das Wohnhaus Oppenhoffallee 97 ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und der Städte und Siedlungen, da es einen anschaulichen Eindruck von den damaligen bürgerlichen Wohnverhältnissen in einem großzügig und repräsentativ im Stil der Zeit gestalteten Wohngebäude vermittelt. Die Wahl des Bauplatzes an der Oppenhoffallee, der damaligen Kaiserallee, zeigt die Ansprüche des Bauherren bzw. der Bewohner. Dieser Verkehrsweg mit dem großzügigsten Straßenprofil im Frankenberger Viertel, bot sich - nomen est omen - für eine besonders repräsentative Bebauung einer wohlhabenden Bauherrenschaft an. Dieser Anspruch spiegelt sich auch in der großzügigen Bauweise und dekorativen Qualität der Fassade im neobarocken Stilelementen und der qualitätvollen Innenausstattung des Gebäudes. Ferner liegen für Erhalt und Nutzung vor: Wissenschaftliche, hier insbesondere architekturgeschichtliche Gründe: Die v.a. in Formen des Neobarock gehaltene Straßenfassade stellt ein anschauliches Beispiel für eine Fassadengestaltung des Historismus dar. In dieser Zeit besann man sich auf die Baustile vergangener Epochen, studierte sie und komponierte aus ihnen neue zeitgemäße Fassaden, die oft eine Mischform aus verschiedenen Stilelementen zeigen. Es galt, aus dem erarbeiteten Formenschatz der Vergangenheit eine moderne Bauaufgabe (und Konstruktion) ansprechend, malerisch und würdevoll zu gestalten. So sind in der Fassade des Gebäudes Oppenhoffallee 97 Gestaltungsdetails wie z.B. geschweifte Giebelverdachungen über einigen Fenstern, Fensterfaschen, Bänderputz, Kartuschen, Festons und die Balkon-Balustrade deutlich dem barocken Formenrepertoire entnommen. Stilistisch freier ist u.a. die Gestaltung des Bänderputzes im EG und des großen Schweifgiebels, die Kombination der Fensterformen, der Konsolen oder die Gestaltung des Traufbereichs. Auch im Innern vermittelt das Gebäude noch einen weitestgehend historischen Eindruck. Die bauzeitliche Raumstruktur und Konstruktion sowie wandfeste Ausstattung ist größtenteils erhalten. Der repräsentative Eingangsbereich weist eine Gestaltung mit Kreuzgratgewölbe, Stuckdekor und polierten Natursteinplatten/-treppe auf. Ebenso ist das anschließende Treppenhaus vollständig erhalten und vermittelt aufgrund der großzügigen Holztreppe mit Treppenkasten, Geländer, Wohnungseingangstüren und erhaltenen Fenstern in der Rückfassade einen authentischen Eindruck. Auch die Wohnräume sind mit ihrer wandfesten Ausstattung wie Türen, Fenster (straßenseitig), Böden und Stuckdekor erhalten und geben so einen authentischen Eindruck damaliger Wohnverhältnisse. Im Gegensatz zur Straßenfassade ist die rückseitige Fassade schlicht backsteinsichtig und damit typisch für die Zeit und die Bauten des Frankenberger Viertels. Das Gebäude Oppenhoffallee 97 ist aufgrund seiner Architektursprache und Gestaltung sowie der weitestgehend erhaltenen Raumstruktur und wandfesten Ausstattung eine wichtige Quelle für Bauwesen, Wohnanspruch und Geschmack in der Zeit um 1900. Städtebauliche Gründe: Das Objekt stellt einen wesentlichen Bestandteil der geschlossenen historischen Bebauung an der Oppenhoffallee im speziellen und im Gesamtbild des Frankenberger Viertels als gut erhaltene Stadterweiterung der Zeit zwischen 1870 und 1910 dar. Ein Großteil der Nachbarbebauung steht ebenfalls unter Denkmalschutz. Insofern ist dieses Gebäude auch ein unverzichtbarer Bestandteil dieses gut erhaltenen städtebaulichen Zusammenhangs. In der Vielfalt der einzelnen Zuschnitte und Fassadenausbildungen sind die im Frankenberger Viertel entstandenen Wohnquartiere charakteristisch für die Architektur dieser Zeit und in ihrer Anordnung und Geschlossenheit bedeutend für die städtebauliche Entwicklung der Stadt. Die Voraussetzungen des § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen für die Eintragung in die Liste der geschützten Denkmäler sind daher erfüllt.
Schutzumfang Wohnhaus vollständig, Äußeres und Inneres samt wandfester historischer Ausstattung soweit sie sich authentisch erhalten hat. - Siehe Lageplan, der Bestandteil der Eintragung ist -
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