| Denkmalnummer | 05334002 A 02575 | 
 
 | Adresse | Mariahilfstraße 6 | 
 
 | Koordinaten | 294954 5629286 | 
 
 | Eintragung | 12.12.1983 | 
 
 | Denkmalart | Baudenkmal | 
 
 | Kataster | Flurstück: Gem.: Aachen Flur: 79 Flurst.: 1729 | 
 
 | Merkmale | Erbaut vor 1876; dreieinhalbgeschossige Fassade in fünf Achsen mit Mittelbalkon im 1. Obergeschoss; spätklassizistische Putzfassade mit Tür- und Fenstergewänden aus Werktstein, Satteldach | 
 
 | Begründung | Das Objekt ist bedeutend für die Geschichte der Städte und Siedlungen. Für seine Erhaltung und Nutzung liegen städtebauliche Gründe vor.
Bedeutung für Städte und Siedlungen:
Die Fassade des Gebäudes Mariahilfstr. 6 ist als spätklassizistisch geprägtes Wohnhaus mit seinen erhaltenen, baulichen Details charakteristischer Bestandteil der stadträumlichen Verdichtung und Bebauung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und damit bedeutend für Aachen. Die Fassade zeigt anhand ihrer straffen Ordnung, Symmetrie und Achsialität sowie der zurückhaltenden Verwendung von gliedernden Schmuckmotiven (Pilaster, Gesimse etc.) typische Merkmale des Spätklassizismus im Übergang zum Historismus.
Die Mariahilfstraße wurde durch Stadtbaumeister Friedrich Ark 1862 als Verbindungsstraße ziwschen St. Peter und dem namensgebenden Spital angelegt. Ihre spätklassizistisch / historistische Bebauung ist bis heute zu großen Teilen erhalten und stellt ein frühes Zeugnis stadträumlicher Bebauung und Planung innerhalb des historischen Stadtgebietes in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts dar.
Ferner liegen für seinen Erhalt und seine Nutzung vor:
Städtebauliche Gründe:
Die entlang der Mariahilfstraße entstandenen Gebäude sind sowohl in ihrer Kubatur als auch ihrer Ausstattung charakteristisch für die Architektur dieser Zeit und in ihrer Anordnung und Geschlossenheit bedeutend für die städtebauliche Entwicklung der Stadt. Aufgrund der charakteristischen, Straßenbildprägenden Gestalt liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes aus städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse.
Die Voraussetzungen des § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen für die Eintragung in die Liste der geschützten Denkmäler sind daher erfüllt. | 
 
 | Schutzumfang | Strassenseitige Fassade und Kubatur
- Siehe Lageplan, der Bestandteil der Eintragung ist - | 
 
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