Merkmale | Erbaut Ende des 19. Jahrhunderts; freistehende in unterschiedlichen Baukörpern errichtete Villa mit Turm und Wintergarten, verputzt und weiß gestrichen, mit Neurenaissance-Schmuckformen, der 2-geschossige, nach Westen hin 3-achsige Mittelbauteil ist mit einem verschieferten Zeltdach versehen, der südlich anschließende 3-geschossige, 2-achsige Gebäudeteil hat hochrechteckige, verzierte Fenster, im 3. Obergeschoß Rundbogenfenster und endet mit einem Flachdach. Dem Mittelteil nördlich angebaut ein 1-geschossiger, 8-eckiger Pavillon, westlich vorgelagert eine Terrasse, mit gefalteter Abschlußmauer sowie nordöstlich ein rechteckiger Turm mit unterschiedlichen Fensteröffnungen, Kranzgesims und verschieferter Haube. |
Begründung | Gem. § 2 (1) DSchG NRW sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. |