| Merkmale | Erbaut 1787;4-flügeliges Wasserschloss, Backstein, z.T. weiß geschlämmt, mit Blausteingewänden, Hauptfront 2-geschossig über hohem Sockel, in 12 Achsen, die beiden mittleren Achsen risalitartig betont, um ein weiteres Geschoss mit Flachgiebel und Mansardwalmdach überhöht und mit einer Tordurchfahrt versehen, die übrigen Flügel auch mit Mansarddach, eine Wetterfahne mit Jahreszahl 1787, durch den Umbau zu einem Verwaltungsgebäude 1981/82 wurde die Anlage teilweise verändert, zugehörig zum Schloss eine Parkanlage mit Grabenanlage, Parkanlage im 19. Jh. In einen Landschaftsgarten umgestaltet, außerhalb der Burginsel stehen u.a. Buchen, Linden und Kastanien, die Wege sind in Ziegelpflaster und Asche, der Graben kann über eine historische vierbogige Brücke und eine neue Brücke überquert werden. |
| Begründung | Gem. § 2 (1) DSchG NRW sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. |