Merkmale | Im Bereich Theaterstraße Nr. 33a Backstein-Gewölbekeller mit Blausteinboden und Treppe, vermutlich erste Hälfte 19. Jh., in die moderne Bebauung integriert. Daneben ca. 12m tiefer Brunnenschacht aus Feldbrandziegeln, Außendurchmesser ca. 1,10m, Brüstung erneuert. Unmittelbar nordwestlich Teilstück der im 13. / 14. Jahrhundert erbauten äußeren Aachener Stadtmauer (Denkmalnr. 0987). |
Begründung | Das Objekt ist bedeutend für die Geschichte der Menschen und für Städte und Siedlungen. Für seine Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche Gründe vor.
Bedeutung für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen:
Durch den Bau äußeren Stadtmauer im 13. und 14. Jh. wurde die bis dahin bestehende kleine, dicht besiedelte Altstadt mit "Barbarossamauer" mit einem ca. 5300m langen, zeitgemäßen Verteidigungswerk umgeben. Nun wurden die wichtigen Handels- und Ausfallstraßen, bis dahin extra muros gelegene Siedlungsgebiete (z.B. St. Adalbert) und große Frei- bzw. Ackerflächen großzügig in die städtische Befestigung einbezogen. Der zwischen 6 und 10m hohe und 2 bis 3m starke Mauerring verfügte über 11 Tore, 23 Türme, einen vorgelagerten Graben sowie einen Zwinger zwischen Jakobs- und Junkerstor. Die Größe der Anlage und die Architektur der Einzelbauwerke auch im Vergleich mit Stadtbefestigungen der umgebenden Städte veranschaulichen die damalige Bedeutung und das Selbstverständnis der freien Reichs- und Krönungsstadt Aachen. Die Mauer war zugleich Symbol der reichsstädtischen Bürgerschaft und diente der Abgrenzung und dem Schutz des städtischen Rechts- und Wirtschaftsraumes gegenüber dem Umland.
Im Zuge von Industrialisierung und Bevölkerungswachstum, speziell der Stadterweiterung und dem Bau der Bahnanlagen, wurden die mittelalterlichen Stadtmauern ab dem 18., v.a. aber im 19. Jh. niedergelegt, zu prachtvollen Alleen ausgebaut oder in die Stadterweiterungsplanung mit einbezogen. Die Grabenanlangen wurden zum Teil zugeschüttet und bebaut, wie hier an der Theaterstraße gut nachvollziehbar. Beiderseits des bis dato noch bestehenden Abschnitts der Stadtmauer wurden Gebäude errichtet. Dies stellt zum einen den Bedeutungsverlust der städtischen Verteidigungsanlagen dar, zum anderen trug dies aber durch die Einbeziehung der Substanz in die neuen Baumaßnahmen zum Erhalt der Stadtmauer im Bereich Theaterstraße bei. Keller und Brunnen sind Relikte der wohl Anfang des 19. Jahrhunderts hier entstandenen Bebauung im Bereich des ehem. Stadtgrabens.
Ferner liegen für Erhalt und Nutzung vor:
Wissenschaftliche, hier insbesondere architekturgeschichtliche Gründe:
Keller und Brunnen geben Zeugnis von der Niederlegung und Bebauung der mittelalterlichen Verteidigungsanlagen der Stadt. Es zeigt sich hier auch die typische Überbauung und "Weiterverwendung" der Wehranlage als Bestandteil einer jüngeren Bebauung nach ihrem endgültigen Bedeutungsverlust in der Zeit des städtischen Wachstums im 19. Jh., durch das vielfach Einzelstücke der Mauer im jüngeren Baubestand erhalten blieben.
Im ehem. Grabenbereich vor der hier unmittelbar angrenzend erhaltenen Stadtmauer (Denkmalnr. 0987) und der ergrabenen Contrescarpe (Theaterstr. 35/37) wurde Anfang des 19. ein langgestrecktes Gebäude errichtet, dessen rückwärtiges Kellergewölbe sowie ein wasserführender Brunnen erhalten blieben. Die Ausführung des Kellers in Backstein- bzw. Feldbrandziegelmauerwerk mit flach gewölbter Tonne und Blausteinboden sind zeittypisch. Die baulichen Reste geben zugleich Hinweise auf die historische Nutzung: Der Keller diente als Lagerraum und wird aus Richtung des ehem. straßenseitig anschließenden Gebäude erschlossen. Der Brunnen diente der Wasserversorgung, möglicherweise auch für die Versorgung von Tieren. Im Eintragungstext des Denkmals Theaterstr 33, Stadtmauer, von 1983 werden Metallringe erwähnt, die sich an der Feldseite der Stadtmauer befanden und ggf. dem Anbinden von Pferden dienten (diese heute nicht mehr vorhanden). Der Rappard-Plan von 1860 zeigt hier ein großes Gebäude zur Straße mit einer lang gestreckten, einseitigen Bebauung des Hofes. Die Anlage eines Stallgebäudes bzw. einer Remise im rückwärtigen Hofbereich wäre durchaus zeittypisch und wahrscheinlich.
Die Voraussetzungen des § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen für die Eintragung in die Liste der geschützten Denkmäler sind daher erfüllt. |