Pfarrkirche Heilig Kreuz
Denkmalnummer 05334002 A 03227
Adresse Pontstraße o.nr.
Koordinaten 294197 5629491
Eintragung 15.07.1987
Denkmalart Baudenkmal
Kataster Flurstück: Gem.: Aachen Flur: 79 Flurst.: 1832
Merkmale Neugotische, 3-schiffige Werksteinbasilika mit Querhauskonchen u. seitlichem Westturm, erbaut 1898-1902 (Buchkremer), 1930 umfassende Instandsetzungsarbeiten; im II. Weltkrieg sämtliche Gewölbe zerstört, von den Gewölberippen blieben lediglich die beiden ersten Felder im Langschiff erhalten, linke Seitenkapelle ebenfalls im II. Weltkrieg zerstört bis auf die beiden gotischen Bögen zum Chor und Seitenschiff hin, Wiederaufbau der Kirche bis 1951, 1958/59 im Erdgeschoß des Kirchturms Sakristei eingerichtet, dabei Zwischendecke eingezogen, Räume von der Straße aus zugänglich gemacht; 1964/65 neue Gewölberippen aus Tuffstein verlegt, gemauerte Fensteröffnungen im Langschiff ausgebrochen und mit neuem Maßwerk versehen; 1965 linke Seitenkapelle wieder aufgebaut, Außenmauerwerk in Feldbrandsteinen verblendet; Umgestaltung des Altarraumes 1966. Historische Ausstattungstücke: v. d. barocken Ausstattung des Vorgängerbaus (Hl. Kreuz II, 1683-1770), entworfen v. J.J. Couven 1750/55, sind in d. Kirche erhalten: Tabernakel-Aufsatz v. ehem Hochaltar (jetzt als Sakramentsaltar verwendet) Kirchen- u. Kommunionbänke 1700/50 (Laienarbeiten d. Kreuzherren- Bildschnitzerwerkstatt), ein Taufbecken. v.d. neugotischen Ausstattung sind erhalten: Ein Teil des Hochaltars, Kirchenbänke u. Beichtstühle, 2 Gussstahlglocken, Stiftung Kommerzienrat Talbot; Taufbecken: auf viereckigem Untersatz trägt ein 1,15 m hoher, bauchiger Barockpfeiler mit Kreuzherrenzeichen das Halbkugelbecken, der Messingdeckel in Rillen aufgeteilt; Pietá (außen): 1862, Sandstein von G. Götting, mit Inschrift; Hängeleuchter, flämisch, 17. Jh. (vermutlich vom Vorgängerbau); Kreuzweg, Holz, Ende 19. Jh.; an der Couvenschen Ausstattung des Vorgängerbaus befindet sich die Kanzel seit 1898 in der Theresienkirche, Täfelung und Chorgestühl seit 1897 im Rathaus
Begründung Gem. § 2 (1) DSchG NRW sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht.
© CopyrightStadt Aachen
Impressum Datenschutzerklärung