| Merkmale | Erbaut 1663-1687, 1687 geweiht, 3-schiffige, rechteckig geschlossene nachgotische Hallenkirche mit (1756 erneuertem) Chorturm und (1853 verändertem) Chor; Kreuzrippen bzw. Kreuzgratgewölbe über Säulen auf hohe Plinthe. Viergeschossige,durch Pilaster über einem Sockelgeschoß entsprechend der Breite der Schiffe gegliederte und durchfensterte Fassade mit stark verkröpftem Gesims am Dachansatz und geschweiftem barocken Volutengiebel. In den Jahren 1981-1983 umgebaut zur Aula des Kaiser-Karl-Gymnasiums. Der Ark`sche Choreinbau (1853) wurde dabei entfernt. Historische Ausstattungsstücke : Erinnerungstafel an die Weihe der Kirche 1687, Stein,in der Wand des südl. Seitenschiffes, neben dem früheren Hochaltar, in barockem, voluten- und kartuschengeschmücktem Rahmen, in der Mitte oben, bekrönend, das Wappen des Lüttiche Weihbischofs Johannes Antonius Blavier, mit Inschrifttext; Stiftungsdenkmal (Beckers) erinnernd an eine 1688 gemachte Altarstiftung, altarähnliche Aufbau, Sockel als Inschriftenkartusche, gerahmt von zwei Genien. Im Zentrum halbrund abgeschlossenes Marmorrelief der Himmelfahrt Mariens mit anbetendem Stifter, eingefasst von breiten, heute leeren Muschelnischen und darüber geschwungenen, vegetabilisch verzierten Vasen. Über dem Relief bekrönen das von Putten gehaltene Familienwappen des Stifters, darunter Spruch. |
| Begründung | Gem. § 2 (1) DSchG NRW sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. |