Kath. Pfarrkirche St. Elisabeth
Denkmalnummer 05334002 A 03281
Adresse Jülicher Straße 72a
Koordinaten 295589 5629340
Eintragung 04.03.1987
Denkmalart Baudenkmal
Kataster Flurstück: Gem.: Aachen Flur: 71 Flurst.: 4369
Merkmale Erbaut 1905-1907 (E. Endler), am 14.07.1943 Dach, Sakristei mit Inhalt und Bedachung des Turms durch Brandbomben zerstört, am 17.09.1944 wurde ein Teil der Turmgalerie abgeschossen sowie die westlichen Gewölbe und die Orgel schwer beschädigt, erhalten blieb nur das Chorgewölbe, nach dem 2. Weltkrieg Wiederaufbau bis 1951 (Salm), Außenrestaurierung 1984-1986; 3-schiffige, neugotische, verputzte Hallenkirche mit polygonalem Chor und aus der Mitte nach Norden verschobenen Westturm; Chor, Westturm und Flanke zum Blücherplatz hin mit Werkstein verblendet; im Inneren : originale Fußboden aus rotem Ziegel, Kanzel aus Sandstein mit hölzernem Schalldeckel, in den Maßwerkformen der Fenster des südlichen Seitenschiffes Reste von Glasmalerei. Historische Ausstattungsstücke : Kreuzigungsgruppe , Holz , polychromiert, Ende 19. Jhdt., knapp lebensgroß ( L. Piedboeuf); Marienaltar, Sockel aus Sandstein, Antependium mit Maßwerkgitter verziert, Retabel : Holz, ungefaßt, 2o. Jahrhundert, figürliche Darstellungen in Hochrelief; Maria-Hilf-Altar, neugotischer Flügelaltar, um 1910, Flügel , Öl auf LW, mit den Darstellungen der Eltern Mariae, der Hl. Anna und des Hl. Joachim. Das Mittelbild in der Art einer Ikone. Antependium : mit Ligatur ("Maria") , rechts und links in den Feldern Maßwerk; neogotisches Weihwasserbecken, Sandstein, Höhe ca. 1,2o m, neugotisches Taufbecken, Sandstein, achteckig, Deckel Bronze, 19. Jhdt., Höhe incl. Sockel und Haube ca. 1,50 m; dreineogotische Betstühle, je ca. 1,05 m hoch, 2o. Jahrhundert´ Pietá, Holz, Polychromiert, Ende 19. Jahrhundert , Höhe (ohne Sockel) ca. 96 cm , Breite ca. 1m, (L. Piedboeuf); Hl. Elisabeth, Holz, ungefaßt, Höhe (ohne Sockel) ca. 1,22 m , um 1900, im Sockel eingeritzt " L. Meinicken, Aachen "; Glocke auf "G" gestimmt, von 1928 (Petit und Edelbrock, Gesche/Westf.)
Begründung Gem. § 2 (1) DSchG NRW sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht.
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