| Merkmale | Wasserturm, erbaut 1957/58 (Wilhelm K. Fischer), Innenausbau des I. OG und der beiden obersten Geschosse (Café-Restaurant m. Aussichtplattform) 1969 (Mohr) Fundamente, Kelleraußenwände, die 16 tragende Außenstützen sowie die dazwischen gehängten Wände sind Stahlbetonkonstruktionen, im Kern des Turms Doppelzylinder aus Stahlbeton, dazwischen Haupttreppe aus gewendelten Stahlbetonstufen eingespannt. Die Ausfachung der tragenden Außenstützen besteht aus Hintermauerung aus Hochlochziegeln, außen mit holl. Klinkern in hell. Zementmörtel verblendet. Außenwände der beiden DG mit Thermopanefenstern in Stahlsprossen geöffnet. Davor, wie die darunter gelegene Aussichtsterasse, ein 1,2o m hohes Brüstungsgeländer aus Stahl. Das ges. Geschoß auf einem Drehkranz montiert, der sich in 5o min. um 360 Grad dreht. Die zu 5 Geschossen gruppierten schmalen Fensterschlitze des gedrungen. Mauezylinders (Wasserbehälter) beidseitig eingefasst durch breit verglaste, transparente Fensterbänke in den unt. Etagen sowie das stark plast. Vorkragende Doppelgeschoß oben. Eingang durch Sockelgeschoß hervorgehoben. |
| Begründung | Gem. § 2 (1) DSchG NRW sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. |